Graffiti-Beseitigung darf umgelegt werden

Das Amtsgericht Berlin-Mitte hat entschieden, dass die Beseitigung von Graffiti zu den Hausreinigungskosten gehören, wenn diese regelmäßig auftreten. Dann dürfen die Beseitigungskosten auf den Mieter umgelegt werden. Wird die Gebäudesubstanz beschädigt, dann handelt es sich [...]