Die Erschließung ist eine bauliche Maßnahme, die zur Herstellung der Verkehrswege, Versorgungsleitungen, Abwasserleitungen, Beleuchtung und der Grünanlage dient. Die Erschließungshoheit liegt bei den Gemeinden. Die Erschließungsanlagen können von der Gemeinde selbst oder von einem beauftragten Unternehmen hergestellt werden.
Ähnliche Beiträge
- Forderung nach größeren Kommunen Der Mieterbund fordert eine Gebietsreform mit größeren Einheiten. Denn sozial schwächere Einwohner erhalten erst in größeren Kommunen Wohngeld, dessen Höhe die ortübliche Miete berücksichtigt. Der Mieterbund fordert von der neuen […]
- Negativbescheinigung Eine Negativbescheinigung wird von einer Gemeinde erteilt, wenn diese von einem Grundstück, das bei ihr liegende Vorkaufsrecht nicht wahrnimmt. Der Kaufinteressent kann dies beim zuständigen Planungsamt erfragen, ob ein Vorkaufsrecht […]
- Gerichtsurteil: Abwasser/Wasser darf nicht nach Verbrauch berechnet werden Gemeinden dürfen für die Berechnung von Abwassergebühren nicht den Frischwassermaßstab anwenden, das gilt sowohl für die Ableitung von Schutz- und Niederschlagswasser. Die Abwassergebühren sind in Schmutzwasser und Niederschlagswasser […]
- Planungshoheit Die Planungshoheit für die Bauleitplanung obliegt einer Gemeinde. Die Gemeinde stellt daher die Bauleitpläne auf.
- BGH: Wohnungseigentümer haftet nicht als Gesamtschuldner für Wasserkosten Laut des Bundesgerichtshof (BGH), haftet ein Wohnungseigentümer nicht als Gesamtschuldner für Wasserkosten einer WEG. Der einzelne Wohnungseigentümer haftet nur anteilig hinsichtlich seines Miteigentumsanteil. Vor dem BGH wurde ein […]
- Schallschutz richtet sich nach den Vorschriften beim Bau einer Wohnung BGH: Bei einer Wohnung liegt kein Schallschutz-Mangel vor, wenn beim Bau der Wohnung, die zuständige DIN-Normen eingehalten wurden. Dieser Fall ist auch dann gegeben, wenn der Schallschutz nach Austausch des Bodenbelags in der Wohnung […]
- Liegenschaftsbuch Das Liegenschaftsbuch ist nach Eigentümern gegliedert und besteht aus Bestandblättern, die alle Grundstücke in einem Bezirk einer Gemeinde bezeichnen. Die Nutzungsart des Grundstückes steht auch im Liegenschaftsbuch.
- Messetipps Anfang 2009 Messetipps im Bereich Bauen & Wohnen Anfang 2009: Die Baumesse BAU 2009 und die ImmobilienMesse Leipzig 2009 Bau- und Wohninteressierten sollten Anfang 2009 zwei interessante Messetermine in ihrem Kalender vermerken. BAU […]
- Primark eröffnet im Mai 2009 in Waterfront-Bremen Das aus Irland stammende Modeunternehmen Primark eröffnet seine erste deutsche Filiale im Mai 2009. Die Filiale wird im Shoppingcenter Waterfront in Bremen eröffnet. Die Verkaufsfläche beträgt ca. 5.500 m². Primark hat Filialen in Irland, […]
- Bäume fällen kann viel Geld kosten Lässt ein Mieter auf seinem angemieteten Grundstück eigenmächtig Bäume fällen, kann das zu einer Schadensersatzzahlung kommen. Die Richter des Oberlandesgerichts Oldenburg sprachen dem Grundstückseigentümer 40.000 Euro zu, da das […]
Hinterlasse einen Kommentar