Die Erschließung ist eine bauliche Maßnahme, die zur Herstellung der Verkehrswege, Versorgungsleitungen, Abwasserleitungen, Beleuchtung und der Grünanlage dient. Die Erschließungshoheit liegt bei den Gemeinden. Die Erschließungsanlagen können von der Gemeinde selbst oder von einem beauftragten Unternehmen hergestellt werden.

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