Mietrecht: Umbauten

Will ein Mieter größere Umbauten oder Einbauten in der Mietwohnung vornehmen, muss er in der Regel zuerst den Vermieter fragen. Mieterumbauten und Investitionen sind nur dann ohne Zustimmung des Vermieters erlaubt, wenn sie dem „vertragsgemäßen Gebrauch“ entsprechen, keinen erheblichen Eingriff in die Bausubstanz des Gebäudes haben und am Ende des Mietverhältnisses leicht wieder beseitigt werden […] mehr...
Freitag, 26 Oktober 2012
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