Im verhandelten Fall vor dem Amtsgericht Halle ist der Briefkastenschlüssel zerbrochen, dies teilte er dem Vermieter umgehend mit. Der Vermieter ließ das Schloss des Briefkastens austauschen, die Kosten in Höhe von Euro 75,45 für den Austausch und seine Anwaltskosten wollte der Vermieter vor Gericht einklagen.
Der Vermieter war der Meinung, aufgrund dessen der Schlüssel im Machtbereich des Mieters abgebrochen war, dass der Mieter auch nachweisen muss, dass er den Schlüssel nicht vorsätzlich oder fahrlässig zerbrochen hat.
Das Gericht in Halle gab den Mieter Recht. Der Mieter hat zwar die gemieteten Sachen pfleglich und schonend zu behandeln, aber den Verstoß gegen dessen Obhutspflicht hat der Vermieter zu beweisen. Da der Vermieter nichts dergleichen im Rechtsstreit mitteilte, legte das Gericht die allgemeine Lebenserfahrung zugrunde, dass Schlüssel unter Materialermüdung abbrechen und somit die Kosten vom Vermieter zu tragen sind.
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