Wohnrecht auf Lebenszeit – Was muss man beachten und wo findet das Wohnrecht auf Lebenszeit heute noch Anwendung?

In früheren Jahren war es meist in den ländlichen Gebieten üblich, dass die junge Generation irgendwann den Hof und die damit verbundenen Geschäfte übernahm, den Eltern blieb dann ein vorher bestimmter Teil des Hofes als Altenteil, da es zu dem damaligen Zeitpunkt keine Rentenabsicherung gab. Diese Verfahrensweise war nichts anderes, als ein den Eltern eingeräumtes Wohnrecht auf Lebenszeit. Auch heute noch wird dies gerade in der Landwirtschaft oft praktiziert, allerdings wird das Wohnrecht heute meist, ähnlich wie ein Grundpfand (Hypothek), im Grundbuch eingetragen.

Wie auch schon damals wird mit dem Wohnrecht der betreffenden Person das Recht eingeräumt, eine Wohnung oder einen bestimmten Teil einer Wohnung, zumeist unentgeltlich zu benutzen. Dieses Recht bezieht sich auch auf die Personen, die zur Familie dessen gehören, der dieses Wohnrecht genießt. Wenn Sie also mal mit dem Gedanken spielen vielleicht Ihren Eltern in Ihrem Haus ein Wohnrecht zu gewähren, dann sollten Sie dies mit bedenken. Wenn Sie das Wohnrecht an Ihre Eltern vergeben, dann gilt dieses Recht auch für solche Personen, die für die Pflege Ihrer Eltern erforderlich sind. Allerdings ist dieses Recht nicht übertragbar. In dem Moment, da beide Elternteile verstorben sind, ist auch das zuvor vergebene Wohnrecht abgelaufen.

Auswirkungen bei Hausverkauf und Renovierung

So weit, so gut, aber was passiert mit Ihren Eltern, wenn Sie im Begriff stehen, Ihr Haus zu verkaufen? Keine Angst, denn Ihre Eltern müssen in diesem Fall nicht auf der Straße leben, denn das eingeräumte Wohnrecht ist ja im Grundbuch eingetragen. Somit würde diese Belastung des Hauses auch auf den Käufer übergehen. Aus diesem Grund sind Immobilien, die mit einem im Grundbuch eingetragenen Wohnrecht belastet sind, meist sehr schwer zu veräußern. Genauso verhält es sich aber auch, wenn Sie zur Finanzierung einer notwendigen Renovierung des Hauses einen Kredit benötigen. Auch die Banken nehmen eine solche Belastung nicht gerne als Sicherheit für ein Darlehen, weil sie im Falle der Zahlungsunfähigkeit, das Haus unter den gegebenen Umständen ebenfalls schwer verkaufen können.

Wann endet das lebenslange Wohnrecht?

In der Regel endet das Wohnrecht mit dem Ableben der Person, der dieses Recht eingeräumt worden ist. Da dieses Recht im Grundbuch eingetragen wird und dafür meist auch ein notarieller Vertrag vorliegt, empfiehlt es sich, bei der Ausarbeitung dieses Vertrages genau festzulegen, unter welchen Umständen das Wohnrecht noch enden kann. So gibt es eine Möglichkeit dieses Recht aufzuheben, wenn die nutzende Person z. B. aus Pflegegründen in ein Pflegeheim untergebracht wird.

Empfehlung: Bei Rechtsstreitigkeiten rund um das Wohnrecht empfiehlt es sich, sich von einem Anwalt beraten zu lassen. Auf Anwalt.de finden Sie schnell den passenden Anwalt in Ihrer Nähe.

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