Bei einer Grundschuldbestellung erteilt der Eigentümer eines Grundstücks seine Zustimmung, dass das Grundstück mit einer Grundschuld belastet wird. Dies ist regelmäßig der Fall, wenn es um die Absicherung von Darlehen geht. Mit der Grundschuldbestellung erteilt der Eigentümer außerdem den Antrag auf Eintragung der Grundschuld im Grundbuch.

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