Haushaltsgeräte im Stand-by-Betrieb verbrauchen unbemerkt Strom, auch wenn das Haus oder die Wohnung verlassen sind. Deswegen sollte man vor beginn des Urlaubsabtritt unbedingt einen Gerätecheck machen.
Die Initiative EnergieEffiziens der Deutschen Energie-Agentur weist darauf hin, dass in vielen deutschen Haushalten die Geräte Strom fressen, auch wenn sie im Stand-by-Modus sind. Deswegen sollten Geräte, die in der Abwesenheit nicht genutzt werden, komplett abgeschaltet werden. Wenn man also das Haus verlässt und für längere Zeit nicht zu Hause ist, dann sollte man darauf achten, dass die Geräte vom Strom getrennt werden. Dazu gehören vor allem Geräte aus dem Bereich der Unterhaltungselektronik wie Radio bzw. HiFi-Anlage, Fernseher und DVD-Player. Aber auch der Computer und dazugehörige Geräte wie Scanner, Modem und Router zählen zu den heimlichen Stromfressern. Kaffeevollautomat, Mikrowelle und Ladegeräte benötigen ebenfalls unbemerkt Strom.
Geräte, die im Haushalt den meisten Strom verbrauchen, sind Kühlschränke und Gefriertruhen. Bei längerer Abwesenheit sollten diese ebenfalls abgeschaltet und abgetaut werden. Dabei muss unbedingt darauf geachtet werden, dass die Türen offen bleiben, damit kein Schimmel entsteht. Bevor man den Urlaub antritt und die Gerätestecker zieht, muss man allerdings auch darauf achten, ob die Elektrogeräte problemlos vom Netz getrennt werden können. Dafür reicht ein Blick in die Gebrauchsanweisung. Sonst könnte es sein, dass vorprogrammierte Einstellungen später wieder neu programmiert werden müssen.
Ähnliche Beiträge
- Rauchmelder gehören in jedes Haus Rauchmelder sollte es in jedem Haus bzw. jeder Wohnung geben, denn jedes Jahr sterben mehrere Hundert Menschen bei Bränden. Jedes Jahr sterben etwa 400 Menschen bei Bränden, rund 4.000 werden verletzt oder tragen sogar Langzeitschäden […]
- Innendesign zum Wohlfühlen Wer sich damit beschäftigt, eine neue Immobilie anzumieten, zu kaufen oder gar selber zu bauen, der muss sich früher oder später auch mit der Inneneinrichtung befassen. Schließlich wird eine Wohnung oder ein Haus erst durch die […]
- Eigener Hausrat: Mieter darf damit handeln Der Bundesgerichtshof (BGH) hat entschieden, das ein Mieter einen eigenen Hausrat gelegentlich in einer Wohnung handeln darf, auch dann, wenn er die Wohnung nur noch zum Lagern des Hausrats nutzt. Der Mieter hat die Wohnung in den 80er […]
- Heizkostenabrechnung: Was Mieter beachten sollten Bald steht die Heizkostenabrechnung für das Jahr 2010 an. Mieter sollten ihre Heizkostenabrechnung allerdings mit einem Heizgutachten kostenlos vom Fachmann analysieren lassen. Die häufigsten Fehler, die bei einer Rechnung der […]
- Verkehrslärm: Mietminderung Ein Mieter kann eine Mietminderung durchführen, wenn es durch eine Verkehrsverlegung zu Lärmbelästigungen in seiner Wohnung kommt, da das Haus in der die Wohnung liegt nur noch unweit einer Zubringerstraße liegt. Vor allem, wenn durch […]
- Klimaanlage im Büro sorgt für angenehmes Betriebsklima Der diesjährige Sommer ist durch Temperaturrekorde gekennzeichnet. Eine funktionierende und richtig eingestellte Klimaanlage im Büro sorgt bei hohen Temperaturen für ein angenehmes Betriebsklima. Doch nur, weil das Büro mit einer […]
- Klimageräte für Wohnung und Haus Gerade im Sommer ist die Nachfrage nach Klimageräten für Wohnung und Haus besonders hoch. Doch worauf ist beim Kauf einer Klimaanlage zu achten? Kühlsysteme unterscheiden sich in der Technik hauptsächlich darin, wie stark und konstant […]
- Wohnrecht auf Lebenszeit Wohnrecht auf Lebenszeit - Was muss man beachten und wo findet das Wohnrecht auf Lebenszeit heute noch Anwendung? In früheren Jahren war es meist in den ländlichen Gebieten üblich, dass die junge Generation irgendwann den Hof und die […]
- Garten & Pflanzen für Haus und Wohnung Pflanzen machen sich als Bäume, Blumen und Sträuchern nicht nur gut im Garten. Auch in den eigenen vier Wänden kann sich mit wenig Einsatz eine grüne Oase entwickeln. Egal, ob das Zimmer „grün“ werden soll oder der Balkon zu einem […]
- Ein Wäschetrockner ist zu erlauben Der Vermieter kann einem Mieter nicht verbieten, einen Wäschetrockner in der Wohnung aufzustellen oder Wäsche auf dem Balkon aufzuhängen. Dies gilt auch, wenn es im Haus einen Gemeinschaftstrockenraum gibt. (Landgericht Düsseldorf, 21 T 38/08)
Hinterlasse einen Kommentar