Die Baumassenzahl ist nur in Gewerbe- und Industriegebieten sowie in Sondergebieten als Festsetzungsmaß der baulichen Nutzung zulässig. Durch die Festlegung einer Baumassenzahl wird eine Begrenzung der Baumasse (in Kubikmeter) im Verhältnis zur Grundstücksgröße festgelegt.

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