Der Bundesgerichtshof (BGH) hat zwei Urteile zur Kündigung von Mietverträgen getroffen. In dem ersten Urteil war eine Mieterin in 2005 nach 9 Monaten wieder aus ihrer angemieteten Wohnung ausgezogen. Die Mieterin hatte die Kündigung firstgerecht beim Vermieter eingereicht. Die Miete sollte sie nach Ansicht des Vermieters, aber noch bis Vertragsende weiterzahlen.
Denn die Mieterin habe einen Mietvertrag über 12 Monate abgeschlossen. Und dadurch auf ihr ordentliches Kündigungsrecht verzichtet. Der BGH gab der Mieterin Recht, da durch den einjährigen Kündigungsausschluss die Mieterin unangemessen benachteiligt werde und daher ist der Ausschluss unwirksam. (VIII, ZR 30 30/08)
In einem weiteren Urteil, zu einem ähnlichen Kündigungsausschluss, gaben die BGH-Richter aber dem Vermieter Recht. Der Mietvertrag beinhaltete neben einem Kündigungsausschluss auch eine regelmäßige Staffelmiete. Der Mieter hat durch die Staffelmiete eine Gegenleistung für das Kündigungsverbot erhalten, da die Staffelmiete dem Mieter eine Kalkulationssicherheit gibt und eine überraschende Mieterhöhung ausschließt. (VIII, ZR 270/07)
Ähnliche Beiträge
- Mietzeit: Farbwahlklausel bei Schönheitsreparaturen unwirksam Der Bundesgerichtshof (BGH) hat entschieden, dass eine Klausel im Mietvertrag hinsichtlich der Durchführung von Schönheitsreparaturen unwirksam ist. Die Klausel darf den Mieter während der Mietzeit nicht zu einer bestimmten Farbwahl […]
- BGH: Klausel über Farbwahl ist rechtens Der Bundesgerichtshof (BGH) hat entschieden, dass eine Klausel hinsichtlich der Farbvorgabe im Mietvertrag für die Rückgabe der Mietsache (hier Wohnung) an den Vermieter rechtens ist. Im vorliegenden Fall hatte ein Vermieter eine Klausel […]
- Mietrecht: falsche Wohnungsgröße Oftmals stimmen die im Mietvertrag genannten Quadratmeterzahlen nicht mit der tatsächlichen Wohnungsgröße überein. Die daraus resultierenden Rechte des Mieters hängen vom Ausmaß der Flächenabweichung ab.
Nach Schätzungen des Deutschen […]
- Bundesgerichtshof: Vermieter darf Gitarrenunterricht verbieten Der Bundesgerichtshof erlaubt, dass Vermieter Gitarrenunterricht in der Mietwohnung verbieten können und dem Mieter deswegen sogar kündigen dürfen.
Laut Bundesgerichtshof dürfen Vermieter den Gitarrenunterricht verbieten, wenn es zu […]
- BGH: Verjährung ab Wohnungsübergabe Die Schadensersatzansprüche des Vermieters beginnen ab der ordnungsgemäßen Übergabe der Wohnung. Die Verjährung beträgt 6 Monate, so dass der Vermieter innerhalb dieses Zeitraums etwaige Ansprüche stellen muss.
(Bundesgerichtshof […]
- Betriebskosten: Laut BGH keine Auskunft bei Pauschale Wurde bei Betriebskosten eine Pauschale vereinbart, so kann der Mieter vom Vermieter keine Auskunft über die wirkliche Höhe der Betriebskosten verlangen. Ein Auskunftsanspruch besteht nur bei Anhaltspunkten einer Änderung.
Im […]
- Vertragsfortsetzung kann schon in der Kündigung widersprochen werden Ein Vermieter kann schon in der Kündigung einer Vertragsfortsetzung widersprechen, dadurch kann ein Mieter nicht mehr die Fortsetzung des Mietvertrag Verhältnisses durch die Nutzung der Wohnräume erwirken.
Untersagt ein Vermieter im […]
- Unwirksam: Formularmäßiger Kündigungsausschluss von mehr als vier Jahren Der Bundesgerichtshof (BGH) hat entschieden, dass ein formularmäßiger Kündigungsausschluss von mehr als vier Jahren ungültig ist. Dies ist dann gegeben, wenn der Zeitraum von Vertragsabschluss bis zu dem Zeitpunkt, wo der Mieter den […]
- Wechselnde Mieter in Eigentumswohnungen Dürfen Eigentümer von Wohnungen in Wohnanlagen ihre Wohnungen vermieten? Der Bundesgerichtshof (BGH) hat in diesem Zusammenhang folgende Entscheidung getroffen:
Der Eigentümer einer Eigentumswohnung darf seine Wohnung vermieten. Dabei […]
- Betriebskostenabrechnung: Mieter muss Einwendungen jedes Jahr vortragen Der Mieter einer Wohnimmobilie muss seine Einwendungen gegen die Betriebskostenabrechnung auch dann vortragen, wenn er die gleichen Einwendungen schon in den Jahren zuvor erhoben hat. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) entschieden.
Im […]
Hinterlasse einen Kommentar