Zieht ein Mieter vor Ablauf der Kündigungsfrist aus, dann muss er nur bis zu dem Tag Miete zahlen, an dem der neue Mieter einzieht.

Im verhandelten Fall, musste der Kläger nicht für den vollen Monat Miete zahlen, sondern nur bis zur Monatsmiete. Denn der Vermieter ließ die Nachmieterin bereits zur Monatsmiete in die Wohnung einziehen, obwohl der vertragliche Einzug erst zum nächsten Monatsersten begann.

(Amtsgericht Neuruppin, 42 C 273/08)

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