Wer ein Haus oder Wohnung mietet bzw. Eigentümer eines Grundstücks oder einer Immobilie ist, braucht auch die entsprechende Versicherung dazu, um vor Schäden oder Ansprüchen von Dritten geschützt zu sein.
Bauherrenhaftpflicht-Versicherung
Eine Bauherrenhaftpflicht-Versicherung schützt den Bauherren die gesamte Bauzeit über vor einer möglichen Haftung. Eine Haftung kann entstehen durch Schäden an Passanten vor der Baustelle oder direkt auf dem Baugelände (z.B. Baugrube), daher ist auch die Baustelle gut zu sichern vor fremden Zugang. Entsteht ein Schaden wird in der Regel der Bauherr in die Haftung genommen.
Eine Bauherrenhaftpflicht-Versicherung schützt den Bauherren u.a. vor Personenschäden, Sachschäden, Schäden an parkenden Fahrzeugen, Schäden an Nachbargrundstücken und bei Regressionsansprüchen durch die Berufsgenossenschaft. Des Weiteren schützt sie auch beim Bau in Eigenregie.
Bauleistungsversicherung
Eine Bauleistungsversicherung schützt einen Bauherren vor Schäden während der Bauzeit an fertiggestellten Bauteilen, an Baustoffen und einzubauenden Gebäudeteilen.
Die Bauleistungsversicherung schützt auch vor Folgeschäden durch Ausführungs- oder Materialfehlern, Leitungswasser und Umwelteinflüssen wie z.B. Hagel und Regen.
Des Weiteren sind auch Schäden durch beteiligte Personen am Bau, Streik am Bau und Vandalismus-Schäden.
Gebäudeversicherung
Eine Gebäude- und Wohngebäudeversicherung schützt das versicherte Gebäude und die dazugehörigen Nebengebäude und die mit dem Gebäude festverbundenen Einrichtungsgegenstände gegen Feuer, Hagel, Leitungswasser und Strom, Schäden die durch Mietausfälle entstehen können, sind auch durch die Gebäudeversicherung mit abgesichert.
Die Gebäudeversicherung kann auch erweitert werden. Zum Beispiel kann die Versicherung um Elementarschäden, Gebäudeschäden durch Dritte und Überspannungsschäden erweitert werden.
Grundbesitzerhaftpflicht
Eine Grundbesitzerhaftpflicht schützt den Eigentümer z.B. vor der Haftung von Schäden, die ein Dritter auf oder vor dem Grundstück oder im Treppenhaus des Grundstücks erleiden kann.
Dabei kommt es vor allem auf die Haftungsfrage an, diese steht mit der Verkehrssicherungspflicht im Zusammenhang und dazu gehört u.a. die Instandhaltung des Gebäudes, Entfernen von losten Ästen bei Bäumen und Schneeräumen auf dem Bürgersteig.
Hausratversicherung
Bei einer Hauratversicherung werden im Wohnraum Einrichtungsgegenstände, Gebrauchsgegenstände, Verbrauchsgegenstände und Wertsachen gegen Schäden wie Blitzschlag, Einbruchdiebstahl, Feuer, Hagel, Leitungswasser und Sturm abgesichert.
Erweitert erden kann die Hausratversicherung um den Schutz z.B. gegen Fahrraddiebstahl, Überspannungsschäden, Wasserschäden durch Aquarien oder Wasserbetten.
Mietausfallversicherung
Eine Mietausfallversicherung ersetzt dem Vermieter den entstandenen Mietausfall z.B. durch Blitzschlag, Brand, Rohrbruch und Sturm. Ersetzt werden durch die Versicherung Mietausfälle bei Gebäuden, Gewerbe- und Wohnräumen ausbleibende Zahlungen inklusive fortlaufender Mietnebenkosten, das gilt auch wenn trotz Klage, Urteil und Vollstreckung die Miete nicht eingetrieben werden kann.
Eine weitere Entschädigung wird in Höhe des ortsüblichen Mietwertes bei einem Versicherungsfall, bei Nutzungsausfällen von Räumen die der Versicherungsnehmer selber oder Dritte nutzt gezahlt.
Wohngebäudeversicherung
Eine Wohngebäudeversicherung den Eigentümer eines Gebäudes vor Risiken und Schäden u.a. aus Brand, Hagel, Leitungswasser und Sturm schützen. Dabei ist nur das Gebäude versichert, also nicht die beweglichen Sachen in Gebäuden wie z.B. Möbel. Ziel der Wohngebäudeversicherung ist es, dass eine Kostendeckung zum Wiederaufbau oder Sanierung des Gebäudes gegeben ist.
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