Wer ein Haus oder Wohnung mietet bzw. Eigentümer eines Grundstücks oder einer Immobilie ist, braucht auch die entsprechende Versicherung dazu, um vor Schäden oder Ansprüchen von Dritten geschützt zu sein.

Bauherrenhaftpflicht-Versicherung

Eine Bauherrenhaftpflicht-Versicherung schützt den Bauherren die gesamte Bauzeit über vor einer möglichen Haftung. Eine Haftung kann entstehen durch Schäden an Passanten vor der Baustelle oder direkt auf dem Baugelände (z.B. Baugrube), daher ist auch die Baustelle gut zu sichern vor fremden Zugang. Entsteht ein Schaden wird in der Regel der Bauherr in die Haftung genommen.

Eine Bauherrenhaftpflicht-Versicherung schützt den Bauherren u.a. vor Personenschäden, Sachschäden, Schäden an parkenden Fahrzeugen, Schäden an Nachbargrundstücken und bei Regressionsansprüchen durch die Berufsgenossenschaft. Des Weiteren schützt sie auch beim Bau in Eigenregie.

Bauleistungsversicherung

Eine Bauleistungsversicherung schützt einen Bauherren vor Schäden während der Bauzeit an fertiggestellten Bauteilen, an Baustoffen und einzubauenden Gebäudeteilen.

Die Bauleistungsversicherung schützt auch vor Folgeschäden durch Ausführungs- oder Materialfehlern, Leitungswasser und Umwelteinflüssen wie z.B. Hagel und Regen.

Des Weiteren sind auch Schäden durch beteiligte Personen am Bau, Streik am Bau und Vandalismus-Schäden.

Gebäudeversicherung

Eine Gebäude- und Wohngebäudeversicherung schützt das versicherte Gebäude und die dazugehörigen Nebengebäude und die mit dem Gebäude festverbundenen Einrichtungsgegenstände gegen Feuer, Hagel, Leitungswasser und Strom, Schäden die durch Mietausfälle entstehen können, sind auch durch die Gebäudeversicherung mit abgesichert.

Die Gebäudeversicherung kann auch erweitert werden. Zum Beispiel kann die Versicherung um Elementarschäden, Gebäudeschäden durch Dritte und Überspannungsschäden erweitert werden.

Grundbesitzerhaftpflicht

Eine Grundbesitzerhaftpflicht schützt den Eigentümer z.B. vor der Haftung von Schäden, die ein Dritter auf oder vor dem Grundstück oder im Treppenhaus des Grundstücks erleiden kann.

Dabei kommt es vor allem auf die Haftungsfrage an, diese steht mit der Verkehrssicherungspflicht im Zusammenhang und dazu gehört u.a. die Instandhaltung des Gebäudes, Entfernen von losten Ästen bei Bäumen und Schneeräumen auf dem Bürgersteig.

Hausratversicherung

Bei einer Hauratversicherung werden im Wohnraum Einrichtungsgegenstände, Gebrauchsgegenstände, Verbrauchsgegenstände und Wertsachen gegen Schäden wie Blitzschlag, Einbruchdiebstahl, Feuer, Hagel, Leitungswasser und Sturm abgesichert.

Erweitert erden kann die Hausratversicherung um den Schutz z.B. gegen Fahrraddiebstahl, Überspannungsschäden, Wasserschäden durch Aquarien oder Wasserbetten.

Mietausfallversicherung

Eine Mietausfallversicherung ersetzt dem Vermieter den entstandenen Mietausfall z.B. durch Blitzschlag, Brand, Rohrbruch und Sturm. Ersetzt werden durch die Versicherung Mietausfälle bei Gebäuden, Gewerbe- und Wohnräumen ausbleibende Zahlungen inklusive fortlaufender Mietnebenkosten, das gilt auch wenn trotz Klage, Urteil und Vollstreckung die Miete nicht eingetrieben werden kann.

Eine weitere Entschädigung wird in Höhe des ortsüblichen Mietwertes bei einem Versicherungsfall, bei Nutzungsausfällen von Räumen die der Versicherungsnehmer selber oder Dritte nutzt gezahlt.

Wohngebäudeversicherung

Eine Wohngebäudeversicherung den Eigentümer eines Gebäudes vor Risiken und Schäden u.a. aus Brand, Hagel, Leitungswasser und Sturm schützen. Dabei ist nur das Gebäude versichert, also nicht die beweglichen Sachen in Gebäuden wie z.B. Möbel. Ziel der Wohngebäudeversicherung ist es, dass eine Kostendeckung zum Wiederaufbau oder Sanierung des Gebäudes gegeben ist.

Ähnliche Beiträge

  • Mietausfallversicherung Eine Mietausfallversicherung ersetzt dem Vermieter den entstandenen Mietausfall z.B. durch Blitzschlag, Brand, Rohrbruch und Sturm. Ersetzt werden durch die Versicherung Mietausfälle bei Gebäuden, Gewerbe- und Wohnräumen ausbleibende […]
  • Grundsteuer auch im Nachhinein reduzierbar Die Grundsteuer ist auch im Nachhinein reduzierbar, wenn der Immobilieneigentümer Mietausfälle zu beklagen hat. Der Immobilieneigentümer hat das Recht, einen Antrag auf Erlass/Reduzierung der Grundsteuer zu stellen, wenn er als Vermieter […]
  • Elementarschäden Elementarschäden sind Schäden die durch Erdbeben, Hagel, Lawinen, Überschwemmungen oder anderen Elementen verursacht werden können. Elementarschäden sind nicht automatisch durch eine Hausrat oder Gebäudeversicherung abgedeckt.
  • Räume, die nicht zur Nutzung zulässig sind, zählen dennoch zur Wohnfläche Räume, die nicht zur Nutzung als Wohnung zulässig sind, zählen dennoch zur Wohnfläche. Dies gilt so lange, bis die zuständige Behörde etwas gegen die Nutzung als Wohnraum unternimmt. Im verhandelten Fall vor dem Bundesgerichtshof (BGH) […]
  • Schallschutz richtet sich nach den Vorschriften beim Bau einer Wohnung BGH: Bei einer Wohnung liegt kein Schallschutz-Mangel vor, wenn beim Bau der Wohnung, die zuständige DIN-Normen eingehalten wurden. Dieser Fall ist auch dann gegeben, wenn der Schallschutz nach Austausch des Bodenbelags in der Wohnung […]
  • Mieterhöhung mit Mietspiegel aus Großstadt unwirksam Vermieter dürfen bei Mieterhöhungen auf die ortsübliche Vergleichsmiete nicht den Mietspiegel einer Großstadt in einer benachbarten Kleinstadt oder in einem Nachbardorf anwenden. Eine Vermieterin hatte für eine im Umkreis von Nürnberg […]
  • BGH-Urteil zu Mietkaution Eine Mietkaution soll insolvenzsicher angelegt werden. Wenn sich der Vermieter nicht daran hält, muss der Mieter die Zahlungen an den Insolvenzverwalter dennoch vornehmen. Mieter sind betroffen, wenn der Vermieter Insolvenz angemeldet […]
  • Eigentümerwechsel: Mietrecht bleibt bestehen Bei einem Eigentümer- und Vermieterwechsel gilt immer der Grundsatz, dass der Kauf die Miete nicht bricht. Das bedeutet, dass auch die bestehenden Mietverträge unverändert bleiben. Wenn ein Eigentümer- und Vermieterwechsel auftritt, […]
  • 30 Prozent der jährlichen Mieterhöhungen fehlerhaft Fast ein Drittel der jährlich rund zwei Millionen Mieterhöhungen in Deutschland sind fehlerhaft oder zu hoch. Zu diesem Schluss kam der Deutsche Mieterbund im Zuge der Neuauflage der Broschüre "Mieterhöhung". 70.000 Mal pro Jahr führen […]
  • Wohnungsmängel, Mietminderungen und Reparaturen In Bezug auf Wohnungsmängel, Mietminderungen und Reparaturen kennen viele Mieter ihre Rechte nicht und verzichten auf Reklamationen, zahlen weiterhin die volle Miete oder gehen die Reparaturen eigenständig an. Kann ein Mieter seine […]