Die Grunderwerbsteuer fällt einmalig beim Erwerb eines Grundstückes oder Immobilie an. Die Höhe des Steuersatzes beträgt momentan 3,5 Prozent der Bemessungsgrundlage. Die Bemessungsgrundlage ist immer der Wert der Gegenleistung.
Die Grunderwerbsteuer fällt einmalig beim Erwerb eines Grundstückes oder Immobilie an. Die Höhe des Steuersatzes beträgt momentan 3,5 Prozent der Bemessungsgrundlage. Die Bemessungsgrundlage ist immer der Wert der Gegenleistung.
[…] in Schleswig-Holstein ab dem 1. Januar 2012 eine Immobilie erwirbt muss sich auf eine höhere Grunderwerbsteuer gefasst machen. Der Schleswig-Holsteinische Landtag hat beschlossen die Grunderwerbsteuer von […]
[…] Grunderwerbsteuer fällt grundsätzlich mit Abschluss eines rechtswirksamen und notariell beurkundeten Kaufvertrages […]