Ein Anspruch auf Provision entsteht für den Makler nicht, wenn der Makler eine existierende Möglichkeit zum Erwerb eines Objektes nachweist, aber der Erwerb nicht zustande kommt, da der Verkäufer (Eigentümer) nicht mehr verkaufen will.

Das ändert sich auch dann nicht, wenn der Eigentümer es sich später anders überlegt und der Kunde des Maklers ohne neue Maklertätigkeit, das Objekt erwirbt, da eine neue Situation entstanden ist.

(Oberlandesgericht Hamburg, Urteil vom 22.09.2009, Az.: 13 U 140/09)

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