Die Bundesregierung hat vergangene Woche Mietrechtsänderungen angekündigt. Dabei liegt der Fokus auf Regelungen zur Mietpreisbremse und zum Maklerrecht.

Der Bundesjustizminister Heiko Maas hatte am Wochenende ein Gesetz zur Mietpreisbremse und zur Maklerprovision in den ersten 100 Tagen angekündigt. Laut Bundesbauministerin Barbara Hendricks soll das Gesetzesvorhaben bis zur Sommerpause umgesetzt werden, da es hohe Priorität in der Bundesregierung hat.

Der Deutsche Mieterbund (DMB) begrüßt die eindeutigen Aussagen von Bundesbauministerin Barbara Hendricks und Bundesjustizminister Heiko Maas, Mietrechtsänderungen in Kürze umzusetzten. Laut Lukas Siebenkotten, Direktor des Deutschen Mieterbundes, sind die Aussagen der Bundesminister, vor allem bezogen auf die Regelungen die Mietpreisbremse und das Bestellerprinzip im Maklerrecht, überfällig und dringend notwendig.

Siebenkotten zufolge dürfen Vermieter die Miete beim Abschluss eines Mietvertrages nicht mehr in astronomische Höhen schrauben. Werde die Wohnung nach einem Mieterwechsel wieder neu vermietet, solle die Miete höchstens 10 Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen. Der Mieterbund-Direktor forderte eine flächendeckende Regelung zur Begrenzung der Mieten und machte zudem darauf aufmerksam, dass auch eine Neujustierung des Vergleichsmietenbegriffs erforderlich sei. Demzufolge müssten bei der ortsüblichen Vergleichsmiete in Zukunft alle Mieten und Mieterhöhungen berücksichtigt werden und nicht nur die der letzten vier Jahre.

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