Der Private Veräußerungsgewinn (bei Immobilien) auch genannt Spekulationsfrist dient dem Schutz von Mietern. Die heutige Spekulationsfrist liegt bei 10 Jahren. Wird innerhalb dieser Frist eine Immobilie verkauft und ein Gewinn erzielt so wird dieser besteuert. Es gibt aber auch eine Ausnahme. Wird das Haus bzw. die Wohnung selbst genutzt, wird ein möglicher Gewinn nicht besteuert, wenn das Wohneigentum zwischen der Anschaffung und Veräußerung ausschließlich zu eigenen Wohnzwecken genutzt wurde. Das gleiche gilt, wenn im Jahr der Veräußerung und den zwei vorangegangenen Jahren das Wohneigentum zu eigenen Wohnzwecken genutzt wurde.
Privater Veräußerungsgewinn
Von Sebastian Herrmann|2009-11-30T21:20:58+02:0021.06.2009|Kategorien: Lexikon|Tags: Gewinn, Privater Veräußerungsgewinn, Spekulationsfrist|0 Kommentare
Über den Autor: Sebastian Herrmann
Sebastian Herrmann hat eine Ausbildung zum Groß- und Außenhandelskaufmann absolviert. Nach der Ausbildung hat Herr Herrmann ein Studium zum Diplom Betriebswirt (FH) abgeschlossen. Herr Herrmann ist Mitglied im Bundesverband Deutscher Volks- und Betriebswirte (bdvb).
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