Unter bestimmten Voraussetzungen kann in Bayern ein Bauherr oder privater Käufer mit zu geringem Eigenkapital einen Zuschuss erhalten. Wer privater Käufer oder Bauherr ist und in der Immobilie selber wohnt, kann ein Darlehn mit einer Laufzeit von 15 Jahren mit einem Zinssatz von 0,5 Prozent pro Jahr erhalten. Der Darlehnsnehmer muss selber in dem Objekt wohnen, zieht er aus, so entfällt die Verbilligung des Zinses. Dann wird ein Zins zu aktuellen Marktkonditionen fällig, der Zins beträgt aber höchstens 7 Prozent. Familien erhalten pro Kind einen einmaligen Zuschuss in Höhe von 1.500 Euro.

Nur Haushalte mit einem geringen Einkommen sind förderberechtigt. Bei einem 2-Personen-Haushalt darf das Einkommen nicht höher als 29.000 Euro im Jahr sein. Eine alleinstehende Person darf nicht mehr als 19.000 Euro im Jahr verdienen. Von dem Jahreseinkommen darf der Antragsteller jeweils 10 Prozent für Steuern, Krankenversicherung und Altersvorsorge abziehen. Von der Zwischensumme können dann nochmal 2 Prozent als Werbungskosten geltend gemacht werden. Das erlaubte maximale Einkommen erhöht sich um jede weitere Person (muss im Haushalt leben) um 6.500 Euro. Pro haushaltsangehöriges Kind erhöht sich die Einkommensgrenze um 1.000 Euro.

Das Darlehn darf nicht mehr als 30 Prozent der Kosten ausmachen. Die Voraussetzung für das Darlehn ist, dass der Darlehnswillige die Belastung auf Dauer tragen kann. Die Eigenleistung muss mindestens 25 Prozent betragen. Der Antrag auf ein Darlehn muss vor dem Bauantrag oder Kaufvertrag eingereicht werden. Auf die Förderung gibt es keinen Rechtsanspruch, da nach der sozialen Dringlichkeit gefördert wird. Des Weiteren kann das Darlehn mit anderen Krediten kombiniert werden.

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