Bei der Teilabtretung einer Grundschuld wird ein Teil des Darlehens mittels einer Grundschuldabtretung auf einen neuen Darlehensgeber übertragen. Dies geschieht in der Regel, wenn der Darlehensnehmer das Kreditinstitut bzw. die Bausparkasse wechselt. Die Höhe der Kosten einer Teilabtretung richten sich nach der Summe, die abgetreten wird.

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