Eine Grundschuldabtretung erfolgt, wenn beispielsweise der Darlehensgeber (Bank oder Bausparkasse) eines Darlehens gewechselt wird.  Theoretisch würde es bei einem Darlehensgeberwechsel auch noch die Möglichkeit geben, dass die Grundschuld erst komplett gelöscht und dann wieder neu eingetragen wird. Dies ist jedoch, im Vergleich zur Grundschuldabtretung, mit höheren Kosten verbunden.

Daher erfolgt in der Praxis meist eine Grundschuldabtretung. Dabei besteht auch die Möglichkeit, dass nur ein teil der Grundschuld abgetreten wird und der verbleibende Teil beim ursprünglichen Darlehensgeber verbleibt. In diesem Fall spricht man von einer Teilabtretung.

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