Wer in einem Wohnwagen lebt, hat keinen Anspruch auf Leistungen nach dem Wohngeldgesetz.
Einem Wohnwagen fehlen die voraussetzenden Wohnraumeigenschaften, da ein Wohnwagen von seiner ursprünglichen Bestimmung her nicht als dauerhafte Wohnlösung gedacht ist.
Mit diesem Urteil hat das Verwaltungsgericht Trier die Klage eines Auszubildenden gegen den Landkreis Bernkastel-Wittlich abgewiesen.
(Verwaltungsgericht Trier, Az.: 2K 1082/10 TR, Urteil vom 14.04.2011)
Ähnliche Beiträge
- Zahl der Wohngeldempfänger sinkt Mieterhöhungen und hohe Energiekosten lassen die Wohnkosten immer mehr steigen. Trotzdem ist die Zahl der Wohngeldempfänger in Deutschland 2011 gesunken.
Im Jahr 2011 ist die Zahl der Wohngeldempfänger auf 770.000 Haushalte gesunken. […]
- Wohnkosten auf dem Höchstwert Die Wohnkosten in Deutschland sind derzeit auf einem Rekordniveau. Nun liegt es an der Bundesregierung, dies durch ein neues Mietrecht zu ändern.
Wohnen wird in Deutschland immer teurer. Mieter zahlen durchschnittlich bereits mehr als […]
- Forderung nach größeren Kommunen Der Mieterbund fordert eine Gebietsreform mit größeren Einheiten. Denn sozial schwächere Einwohner erhalten erst in größeren Kommunen Wohngeld, dessen Höhe die ortübliche Miete berücksichtigt.
Der Mieterbund fordert von der neuen […]
- Mietrecht: Wohngeld Mieter können Wohngeld beantragen, wenn sie aufgrund ihrer Einkommensverhältnisse nicht in der Lage sind, die Miete alleine zu tragen.
Der Staat zahlt Wohngeld an diejenigen, die aufgrund ihrer Einkommensverhältnisse allein nicht in […]
- Wohngeld soll wieder angehoben werden Der Deutsche Mierterbund fordert die Bundesregierung auf, die Kürzungen für das Wohngeld noch 2012 wieder rückgängig zu machen.
2010 hatte die Regierung beschlossen, das Wohngeld zu kürzen. Nun fordert der Deutsche Mieterbund, dass […]
- Wohngeld für Studenten In Deutschland werden die Bürger vom Staat mit dem so genannten Wohngeld unterstützt, wenn ihr Einkommen zu gering ist. Dieses unterteilt sich in den Mietzuschuss, der einen Zuschuss des Staates für die Miete dargestellt, und den […]
- Hausgeld Das Hausgeld wird monatlich im Voraus bezahlt. Das Hausgeld zahlen die Eigentümer von Eigentumswohnungen an den Verwalter des Gebäudes.
Das Hausgeld beinhaltet die Verwaltungskosten, Instandhaltungsrücklagen, Kosten der […]
- Wohngeld Das Wohngeld ist die Unterstützung des deutschen Staates für Bürger, die aufgrund ihres geringen Einkommen Zuschüsse zur Miete benötigen oder zu den Kosten des selbst genutzten Wohneigentum (Lastenzuschuss). Die staatliche Regelungen […]
- Sonderumlage Die Sonderumlage entsteht durch den Mehrheitsbeschluss einer Eigentümerversammlung zusätzlich zu dem Wohngeld (z.B. durch unvorhersehbare Instandsetzungen).
- Neuerungen zum 01.01.2009 Der Energieausweis mit den Verbrauchsangaben eines Hauses, ist jetzt auch für Häuser ab dem Baujahr 1966 Pflicht. Ab Juli 2009 sollen voraussichtlich bei Neubauten und Sanierungen höhre Energiestandards gelten.
Das Wohngeld wird für […]
Hinterlasse einen Kommentar