Die Bundesregierung will das bestehende Mietrecht noch in diesem Jahr ändern.
Die Bundesregierung hatte im November des vergangenen Jahres den Entwurf eines Mieteränderungsgesetztes vorgelegt. Zum einen soll die energetische Modernisierung vorangetrieben werden. Diesbezüglich müssen tatsächliche oder vermeintliche Hemmnisse abgebaut werden. Dabei handelt es sich um den Abbau von Mietrechten bei energetischen Modernisierungen durch den Ausschluss des Mietminderungsrechts für drei Monate und grundsätzliche Duldungspflicht der Baumaßnahmen.
Das zweite Ziel ist es, das „Mietnomadenunwesen“ wirksam zu bekämpfen. Dies soll durch einen neuen Kündigungstatbestand erreicht werden. Die Räumungen der Mietwohnungen könnten demzufolge schneller und einfacher vonstatten gehen. Der Vermieter soll das Recht auf eine fristlose Kündigung haben, wenn der Mieter die Mietkaution nicht rechtzeitig zahlt.
Die Bundesländer, Fachleute und Verbände konnten bis zum 17. Januar eine Stellungnahme zu diesem Gesetzesentwurf abgeben. Bisher gehen die Meinungen über den Entwurf allerdings noch auseinander.
Der Deutsche Mieterbund (DMB) zum Beispiel lehnt den Entwurf in einer Stellungnahme als einseitig und unausgewogen ab. Dass mit den geplanten Änderungen neue energetische Modernisierungen vorangetrieben werden oder Wohnungsbetrug verhindert werden kann, glaubt jedoch niemand.
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