Die Grundsteuermesszahl dient zur Berechnung des Grundsteuermessbetrages. Und ist dabei abhängig von der Grundstückart. Nach dem Grundsteuergesetz gelten folgende Werte

  • Einfamilienhäuser: bis 38.346,89 Euro   Einheitswert: 2,6 Promille
  • Einfamilienhäuser: ab 38.346,89 Euro    Einheitswert: 3,5 Promille
  • Zweifamilienhäuser    Einheitswert: 3,1 Promille
  • Betriebe der Land- und Forstwirtschaft: 6 Promille
  • Grundstücke: 3,5 Promille

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