Die Grundsteuermesszahl dient zur Berechnung des Grundsteuermessbetrages. Und ist dabei abhängig von der Grundstückart. Nach dem Grundsteuergesetz gelten folgende Werte
- Einfamilienhäuser: bis 38.346,89 Euro Einheitswert: 2,6 Promille
- Einfamilienhäuser: ab 38.346,89 Euro Einheitswert: 3,5 Promille
- Zweifamilienhäuser Einheitswert: 3,1 Promille
- Betriebe der Land- und Forstwirtschaft: 6 Promille
- Grundstücke: 3,5 Promille
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