Mietminderung – Während der Vermieter Anspruch auf vollen Mietzins hat, beansprucht der Mieter im Gegenzug eine mängelfreie Mietwohnung.
Mietrechte
Aus dem Bürgerlichen Gesetzbuch leitet sich Ihr Recht zur prozentualen Mietminderung entsprechend der vorliegenden Mängel ab.
Kürzen Sie die Miete entsprechend des vorliegenden Mangels, gelten Sie nicht als Mietschuldner. Der Vermieter darf Ihnen auf Grund einer Mietminderung auch nicht die Mietwohnung aufkündigen.
Selbst dann nicht wenn sie die Mietminderung zu hoch angesetzt haben. Schlimmstenfalls ist eine Nachzahlung der Miete fällig, sollten Sie sich in der Höhe der Mietminderung aus Unkenntnis vertan haben.
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Anspruch auf Reparatur des Mangels
Als Mieter haben Sie Anspruch auf Mietminderung oder einer entsprechenden Reparatur des Mangels. Diese Reparatur geht immer zu Lasten des Vermieters. Als Mieter sind Sie dem Vermieter gegenüber verpflichtet einen Mangel an der Mietsache zeitnah am besten per Einschreiben mit zu teilen. Dabei reicht lediglich der Nachweis, dass tatsächlich ein Mangel vorliegt. Im Gegenzug muss der Vermieter Ihnen nachweisen, dass der Mangel nicht unerheblich ist, Sie als Mieter den Mangel vor Einzug kannten oder selbst verschuldet haben.
Beseitigt der Vermieter den Mangel nicht oder reagiert nicht auf Ihr Schreiben, dürfen Sie eine dementsprechende Mietminderung vornehmen. Einen Teil der Miete kann bei erheblichen Mängel ebenfalls einbehalten werden.
Bruttomiete mindern
Die Minderung des Mietzins bezieht sich stets auf die Bruttomiete.
Am besten legen Sie den geminderten Betrag vorerst beiseite, sollten Sie eine zu hohe Mietminderung angesetzt haben. Nicht schön, aber wirkungsvoll ist eine Klage gegen den Vermieter auf Beseitigung des Mangels.
Besonders wenn Schäden an ihrer Wohnungseinrichtung durch den Mangel auftraten oder auftreten könnten.Der Vermieter kann in so einem Fall auch auf Schadenersatz verklagt werden.
Schwere Mängel
Sollte Ihre Mietwohnung so schwere Mängel aufweisen, dass die Gesundheit Ihrer Familie auf dem Spiel steht oder die Mietwohnung unbewohnt sein können Sie die Mietwohnung fristlos kündigen.
Eine Mietminderung dürfen Sie nicht willkürlich durchführen. Stellt sich im Nachgang heraus, dass Sie als Mieter den Mangel verschuldet haben, ist der gesamte Mietminderungsbetrag unverzüglich an den Vermieter zurück zuzahlen. Selbstverschuldete Mängel sind grundsätzlich von der Mietminderung ausgeschlossen.
Mangel an der Mietsache
Eine Vielzahl von Mängeln berechtigen zur Mietminderung.
- Lärmbelästigung oder Baulärm aus Nachbarhäusern und dem Mietshaus selbst
- Wasserschäden und der Befall von Schimmelpilzen
- Kleinere Wohnfläche als im Mietvertrag ausgewiesen
- Funktionsunfähige technische Geräte und Anlagen
- Verrottete Fenster und Türen, ein undichtes Dach oder massive Risse in der Fassade
Richtig Miete mindern
Tritt ein erheblicher Mangel auf, verständigen Sie umgehend Ihren Vermieter. Teilen Sie ihm die Art des Mangels mit, bitten Sie um sofortige Beseitigung und mindern für die Zeit des Mangels die brutto Miete um einen entsprechenden Teil, bis der Mangel beseitigt wurde. Sie müssen eine Mietminderung nicht beim Vermieter erfragen oder gar beantragen.
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