Die ehemaligen Kleinaktionäre der Hypo Real Estate erhalten nur 1,30 Euro pro Aktie. Ihre Klage um eine höhere Abfindung scheiterte.

Die früheren Aktionäre der verstaatlichten Immobilienbank Hypo Real Estate (HRE) sind im Streit um höhere Abfindungen erneut vor Gericht gescheitert. Am Freitag wurden die Anträge von rund 270 ehemaligen HRE-Aktionäre durch das Landgerichte München zurückgewiesen, ihnen für die Zwangsübertragung an den Bund mehr als 1,30 Euro je Aktie zu zahlen. Rechtsanwältin Daniela Bergdolt kündigte an, eine Beschwerde vor dem Oberlandesgericht zu prüfen.

Demnach gab der vorsitzende Richter Helmut Krenek zu Wort, dass der Betrag, der sich am durchschnittlichen Börsenkurs in den drei Monaten vor Ankündigung des Squeeze-Out im Jahr 2009 orientierte, angemessen sei. Für den Aktienkurs relevante Planungen der Bank seien plausible gewesen. Die Äußerungen des damaligen Bundesfinanzminister Peer Steinbrück über eine geordnete Abwicklung der Hypo Real Estate spielten demzufolge keine Rolle für die Ermittlung des Betrags.

Der Bund hatte die HRE nach Milliardenverlusten im Jahr 2008 vor dem Zusammenbruch gerettet. Auslöser für die hohen Verluste waren Liquiditätspässe der Staatsfinanzierungstochter Depfa. Ein Jahr später hatte der Bund die Immobilienbank gegen den Willen der ehemaligen Anleger verstaatlicht. Zahlreiche Anleger waren bereits in früheren Prozessen im Streit über die Verstaatlichung unterlegen.

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