Die Bundesregierung plant Eingriffe in die Rechte der Mieter. Dabei geht es um Einschnitte bei Modernisierungen.
Um eventuelle Hindernisse bei der Umsetzung von Sanierungen- und Modernisierungsmaßnahmen am Gebäude zu beseitigen, baut die Bundesregierung die Rechte der Mieter aus. Diesbezüglich sind folgende Punkte vorgesehen:
- Mietminderung: Bei energetischen Sanierungsmaßnahmen soll das Recht auf Mietminderung für drei Monate abgeschafft werden.
- Energetische Modernisierungen: Der Begriff wird neu erfasst und erweitert. Das heißt, Modernisierungsmaßnahmen dienen zur Verbesserung der Gebäude oder der Mietsache. Durch die baulichen Maßnahmen kann nachhaltig Energie eingespart oder effizienter genutzt werden. Zudem dienen sie dem Klimaschutz.
- Ankündigung der Modernisierung: In Zukunft soll es ausreichen, wenn der Vermieter Bezug auf „anerkannte Pauschalwerte“ nimmt, um über die Energieeinsparung zu informieren.
- Duldung der Modernisierungsmaßnahmen: Mieter müssen Sanierungen und Modernisierungen des Vermieters dulden. Bei einer Berufung auf Härtegründe muss eine Interessenabwägung stattfinden.
- Mieterhöhung nach Modernisierung: Diese Regelung bleibt unverändert. Sprich, elf Prozent der Modernisierungskosten dürfen auf die Jahresmiete aufgeschlagen werden.
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