Bei einer Lastenfreistellung wird ein Käufer von einer Immobilie von Lasten freigestellt, die im Grundbuch eingetragen sind. Diese Lasten dienen meist zur Absicherung eines Darlehn oder einer Hypothek (sogenannte Grundpfandrechte). Beim Notar hat der Verkäufer die Grundpfandrechte anzuzeigen.

Der Notar muss den Käufer auf bestehende Grundpfandrechte hinweisen. Werden die Grundpfandrechte gelöscht, dann liegt eine Lastenfreistellung vor.

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