In Zukunft können auch die Verkäufer und Vermieter weiterhin die Kosten für den Makler auf den Käufer und Mieter abwälzen.

Der Rechtsausschuss des Deutschen Bundestages hat die Anträge auf Änderung der Fraktionen Bündnis 90/Die Grünen und SPD abgelehnt.

Die SPD-Fraktion war für die Teilung der Maklerkosten, dadurch sollten Verkäufer/Vermieter und Käufer/Mieter je zur Hälfte tragen.

Der Antrag von Bündnis 90/Die Grünen beinhaltet, das die Maklerkosten künftig nicht mehr von Käufer/Mieter getragen werden müssen.