Einem Käufer wurde durch das Expose´ eines Immobilienmaklers vor Vertragsschluss mitgeteilt, die von ihm gekaufte Immobilie sei vollständig saniert. Nach dem Kauf stellte sich heraus, dass trotz Renovierung immer noch versteckte Mängel vorhanden waren. Die Elektroleitungen wurden nicht erneuert. Nach der Entdeckung des Mangels verklagte der Käufer den Makler wegen falscher Angaben auf Schadenersatz.

Das Oberlandesgericht Frankfurt gab dem Käufer recht. Denn der Makler hat über das Expose´ falsche Angaben ohne Wissen des Verkäufers verbreitet. (15 U 137/07)

Dem Makler lag auch eine Liste vor, in der alle durchgeführten Arbeiten aufgelistet waren. Und auf dieser Liste waren die Elektroleitungen nicht aufgeführt. So hätte der Makler nicht auf eine vollständige Sanierung schließen dürfen. Des Weiteren hatte der Verkäufer auch nicht gegenüber dem Makler oder Käufer behauptet, dass die Immobilie vollständig saniert wurde.

Empfehlung: Bei Rechtsstreitigkeiten empfiehlt es sich, sich von einem Anwalt beraten zu lassen. Auf Anwalt.de finden Sie schnell den passenden Anwalt in Ihrer Nähe.

Ähnliche Beiträge

  • Keine Änderung bei der Regelung der Maklercourtage In Zukunft können auch die Verkäufer und Vermieter weiterhin die Kosten für den Makler auf den Käufer und Mieter abwälzen. Der Rechtsausschuss des Deutschen Bundestages hat die Anträge auf Änderung der Fraktionen Bündnis 90/Die Grünen […]
  • Verkäufer muss auf Feuchtigkeitsschäden hinweisen Ein Verkäufer muss den Interessenten/Käufer ungefragt auf Feuchtigkeitsschäden hinweisen. Interessenten/Käufer sind nicht verpflichtet, die Immobilie vor dem Kauf umfassend selber zu untersuchen. Die Richter des Saarländischen […]
  • Dachdämmung dringend empfohlen Die Immobilienprofis empfehlen Eigentümern eine Wärmedämmung des Dachs. Eine moderne Wärmeschutzverglasung ist bei Mietimmobilien am rentabelsten. Vor einer kostspielige Sanierung ist es sinnvoll, sich genau zu informieren, welche […]
  • Lastenfreistellung Bei einer Lastenfreistellung wird ein Käufer von einer Immobilie von Lasten freigestellt, die im Grundbuch eingetragen sind. Diese Lasten dienen meist zur Absicherung eines Darlehn oder einer Hypothek (sogenannte Grundpfandrechte). Beim […]
  • Anbieter sollen Maklercourtage zahlen Anbieter sollen die Maklercourtage zahlen, so lautet die Forderung der Fraktion von Bündnis90/Die Grünen. Ein entsprechender Antrag (17/4202), zur Änderung des Wohnungsvermittlungsgesetz, wurde im Bundestag eingereicht. Künftig sollen […]
  • Timesharing Beim Timesharing erwirbt der Käufer ein Miteigentum an einer Ferienimmobilie. Der Käufer erwirbt das Miteigentum durch eine einmalige Zahlung. Der Käufer darf die Immobilie zu einem festgelegten Zeitpunkt jedes Jahr nutzen. Die […]
  • Festpreis Als Festpreis wird ein vertraglich festgeschriebener Preis für eine bezugsfertige Immobilie bezeichnet. Somit kann ein Bauträger nicht im Nachhinein zusätzliches Geld vom Bauherr oder Käufer verlangen.
  • Maklerhaftung bei falscher Flächenangabe? Ein Makler darf dem Verkäufer bei der Flächenangabe vertrauen und somit die Flächenangabe übernehmen. Soweit die Angaben nicht offensichtlich falsch sind. Die Zusatzangabe ca. ist nach dem allgemeinen Sprachgebrauch lediglich die […]
  • Immobilien richtig verkaufen Wenn sich ein Immobilienbesitzer dazu entscheidet diese zu verkaufen, kann ohne eine entsprechende Erfahrung vieles falsch gemacht werden. Da man aber gewöhnlich nicht sehr oft eine Immobilie verkauft in seinem Leben ist es schwer, die […]
  • Makler muss unabhängig von der Wohnungsverwaltung sein Ein Immobilienmakler muss unabhängig von der Wohnungsverwaltung sein. Andernfalls können Mieter die gezahlte Courtage zurückfordern. Ist eine wirtschaftliche Verflechtung zwischen Wohnungsverwaltung und Makler vorhanden, besteht nach […]