Die Bundesregierung hat zum Jahreswechsel die Mindestentnahmegrenze beim Wohn-Riester abgeschafft. Das bedeutet für Bauwillige, dass auch dann auf Kapital aus Riesterverträgen zurückgegriffen werden kann, wenn die Sparsumme von 10.000 Euro noch nicht erreicht wurde.
Für Verträge vor dem 1. Januar 2008 gibt es eine Übergangsregelung in der die Mindestentnahmehöhe von 10.000 Euro für die Jahre 2008 und 2009 bestehen bleibt.
Wird mit einem Riester-Vertrag fürs Alter vorgesorgt, so kann das angesparte Kapital bis zu 75 Prozent oder komplett für den Erwerb von selbstgenutztem Wohneigentum oder von Genossenschaftsanteilen verwendet werden.
Tip:
Wer unter der Mindstentnahmegrenze liegt und auf das angesparte Kapital zugreifen möchte, der sollte dies rechtzeitig dem Anbieter des Riester-Vertrages schriftlich mitteilen.
Denn aufgrund einer gesetzlichen Vorschrift hat der Anbieter des Riester-Vertrages die Möglichkeit das angesparte Kapital erst zum Ende des Folgequartals freizugeben.
Ähnliche Beiträge
- Für wen lohnt sich Wohn-Riester? Wohn-Riester ist eine staatliche Förderung. Dabei werden Bau, Kauf oder auch Entschuldung einer Immobilie staatlich gefördert. Dabei kann es sich bei der Immobilie um eine Wohnung oder ein Haus handeln. Der Erwerb von Anteilen an […]
- Eigenheimrentengesetz (Wohn-Riester) Wird mit einem Riester-Vertrag fürs Alter vorgesorgt, so kann das angesparte Kapital bis zu 75 Prozent oder komplett für den Erwerb von selbstgenutztem Wohneigentum oder von Genossenschaftsanteilen verwendet werden. Die Entnahme kann […]
- Anleger trennen sich vermehrt von offenen Immobilienfonds Tendenziell trennten sich in dieser Woche Anleger von ihren Investitionen in offenen Immobilienfonds. Diese betreffen vor allem diejenigen Immobilienfonds, die zurzeit "eingefroren" sind.
Dazu gehören SEB Immoinvest (WKN 980230), Kanam […]
- Mietrecht: weihnachtliches Schmücken In der Vorweihnachtszeit schmücken viele ihre Wohnungen, Balkone, Hausfassaden oder Treppenhäuser. Doch auch hier gibt es, bestimmte Regelungen zu beachten.
Mieter dürfen im Treppenhaus an ihrer Wohnungstür zum Beispiel bunte […]
- Sportartikelhändler Decathlon weiter auf Expansionskurs Sportartikelhändler Decathlon weiter auf Expansionskurs: Die deutsche Tochter des französischen Konzerns schließt das abgelaufene Geschäftsjahr mit einem Plus ab und bekräftigt ihren Excpansionskurs.
Corona? Ja, das ist natürlich auch […]
- Outlet-Center: Neumünster gewinnt Gerichtsverfahren Das Bundesverwaltungsgericht hat sich für den Bebauungsplan bezüglich des Designer-Outlet-Centers (DOC) in Neumünster entschieden.
Im November 2009 hatte die Stadt Rendsburg beim Oberverwaltungsgericht Schleswig eine Klage gegen die […]
- Grundbesitzerhaftpflicht Eine Grundbesitzerhaftpflicht schützt den Eigentümer z.B. vor der Haftung von Schäden, die ein Dritter auf oder vor dem Grundstück oder im Treppenhaus des Grundstücks erleiden kann.
Dabei kommt es vor allem auf die Haftungsfrage an, […]
- Heim und Handwerk München 2010 Im November 2010 findet die beliebte Verbrauchermesse Heim und Handwerk in München statt. Vier Tage lang dreht sich in der Neuen Messe Münchens alles um den Bereich Bauen, Einrichten und Wohnen.
Von Mittwoch, den 24. November bis […]
- Kein Widerspruch bezüglich Provisionspflicht, so muss Provision gezahlt werden Wer die Dienste eines Maklers in Anspruch nimmt, so ist auch der Kunde ohne eine ausdrückliche Vergütungsvereinbarung Provisionpflichtig. Solange der Makler beweisen kann, dass der Kunde dessen Dienste nach unmissverständlich erklärtem […]
- Möblierte Wohnung: Mietminderung auch bei Wohnflächenabweichung Laut dem Bundesgerichtshof (BGH) kann ein Mieter eine Mietminderung auch bei möblierten Wohnungen durchführen, wenn die Wohnfläche um mehr als 10 Prozent abweicht, als vertraglich vereinbart.
Der klagende Mieter hat eine Wohnung mit […]
Hinterlasse einen Kommentar