Die Bundesregierung hat zum Jahreswechsel die Mindestentnahmegrenze beim Wohn-Riester abgeschafft. Das bedeutet für Bauwillige, dass auch dann auf Kapital aus Riesterverträgen zurückgegriffen werden kann, wenn die Sparsumme von 10.000 Euro noch nicht erreicht wurde.
Für Verträge vor dem 1. Januar 2008 gibt es eine Übergangsregelung in der die Mindestentnahmehöhe von 10.000 Euro für die Jahre 2008 und 2009 bestehen bleibt.
Wird mit einem Riester-Vertrag fürs Alter vorgesorgt, so kann das angesparte Kapital bis zu 75 Prozent oder komplett für den Erwerb von selbstgenutztem Wohneigentum oder von Genossenschaftsanteilen verwendet werden.
Tip:
Wer unter der Mindstentnahmegrenze liegt und auf das angesparte Kapital zugreifen möchte, der sollte dies rechtzeitig dem Anbieter des Riester-Vertrages schriftlich mitteilen.
Denn aufgrund einer gesetzlichen Vorschrift hat der Anbieter des Riester-Vertrages die Möglichkeit das angesparte Kapital erst zum Ende des Folgequartals freizugeben.
Ähnliche Beiträge
- Für wen lohnt sich Wohn-Riester? Wohn-Riester ist eine staatliche Förderung. Dabei werden Bau, Kauf oder auch Entschuldung einer Immobilie staatlich gefördert. Dabei kann es sich bei der Immobilie um eine Wohnung oder ein Haus handeln. Der Erwerb von Anteilen an […]
- Eigenheimrentengesetz (Wohn-Riester) Wird mit einem Riester-Vertrag fürs Alter vorgesorgt, so kann das angesparte Kapital bis zu 75 Prozent oder komplett für den Erwerb von selbstgenutztem Wohneigentum oder von Genossenschaftsanteilen verwendet werden. Die Entnahme kann […]
- Eigenheimrentengesetz und Wohngelderhöhung beschlossen Der Bundesrat hat dem Eigenheimrentengesetz und der Wohngelderhöhung zugestimmt. Das Wohngeld wird zum 1. Januar 2009 von rund 90 Euro auf ca. 140 Euro erhöht. Erstmalig enthält das Wohngeld einen Heizkostenanteil.
Das […]
- Wohnungseigentum Das Wohnungseigentum ist das Sondereigentum an einer Wohnung mit dem sich daraus ergebenen Miteigentumsanteil am Gemeinschaftseigentum.
- Bruttorauminhalt (BRI) Der Bruttorauminhalt wird durch die einzelnen Bruttogrundflächen (BGF) multipliziert mit der Höhe der Geschosse ermittelt.
- Privatparkplatz: Unbefugt geparkte Fahrzeuge dürfen abgeschleppt werden Der Bundesgerichtshof (BGH) hat entschieden, dass unbefugt geparkte Fahrzeuge vom Parkplatz-Besitzer abgeschleppt werden dürfen. Des Weiteren muss der abgeschleppte Fahrzeughalter die Abschleppkosten bezahlen. Im verhandelten Fall, hatte […]
- Nordrhein-Westfalen: Erhöhung der Grunderwerbsteuer ab 1. Oktober 2011 NRW erhöht in eineinhalb Monaten die Grunderwerbsteuer um 1,5 Prozent. Die Erhöhung der Grunderwerbsteuer in Nordrhein-Westfalen tritt ab dem 1. Oktober 2011 in Kraft.
In knapp zwei Monaten wird in NRW die Grunderwerbsteuer von […]
- Abnahme Bei der Abnahme wird der erstellte Leistungs- und Lieferungsumfang des Unternehmers auf Mängel und Vollständigkeit überprüft.
- Elektronische oder digitale Zähler sind Pflicht Seit dem ersten Januar 2010 sind bei Neubauten oder Gebäudesanierungen elektronische oder digitale Zähler für Gas und Strom als so genannte Smart Meter Pflicht. Damit wird eine EU-Umweltrichtlinie in Deutschland umgesetzt.
Diese Zähler […]
- Mietrecht: Hausreinigung als Betriebskosten Kosten für eine regelmäßige Hausreinigung können als Betriebskosten im Mietvertrag vereinbart werden. Allerdings darf dabei nicht der Grundsatz der Wirtschaftlichkeit missachtet werden.
Wenn die Kosten für eine regelmäßige Hausreinigung […]
Hinterlasse einen Kommentar