Baugenehmigung
Die Baugenehmigung wird durch die Baugenehmigungsbehörde erteilt. Durch die Genehmigung stehen dem Bauvorhaben durch das öffentliche Recht keine Hindernisse im Weg.
Die Baugenehmigung wird durch die Baugenehmigungsbehörde erteilt. Durch die Genehmigung stehen dem Bauvorhaben durch das öffentliche Recht keine Hindernisse im Weg.
Eine neue Bauordnung gilt in Schleswig-Holstein ab dem 01.05.2009. Nach der neuen Bauordnung brauchen Gebäude bis 7 Meter Höhe keine Baugenehmigung mehr. Durch die neue Bauordnung wird vieles einfacher und das Genehmigungsverfahren vereinfacht. Der Bauherr [...]