Auch wenn in vielen Lokalitäten das Rauchen verboten ist, kann der Vermieter Rauchen nicht in der Wohnung des Mieters verbieten.

Der Eigentümerverband Haus & Grund erklärte, dass der Vermieter dem Mieter nicht verbieten dürfe, in der eigenen Wohnung zu rauchen. Demnach hat der Vermieter kein Kündigungsrecht, wenn sich der Mieter, der sich zuvor als Nichtraucher ausgab, später als Raucher herausstellt. Vermieter und Mieter müssen ausdrücklich und individuell im Mietvertrag festlegen, wenn das Rauchen in der Mietwohnung nicht erlaubt sein soll.

Dennoch gibt es Grenzen: wenn Rauchschwaden aus der Wohnung in das Treppenhaus gelangen, ist dies eine Belästigung und gesundheitliche Gefährdung für die anderen Bewohner des Hauses. Der Mieter wird in dem Fall dazu angehalten, das Rauchen zu reduzieren, um auf die Nachbarn Rücksicht zu nehmen. Dasselbe gilt für Rauchen auf dem Balkon.

Eine für den Mieter wichtige Information ist zudem, dass bei einem Auszug eventuell hohe Kosten auf ihn zukommen können. Denn sollte sich der Rauch in den Wänden so festgesetzt haben, dass die Folgen durch einfache Schönheitsreparaturen nicht behoben werden, ist dies mit einer Beschädigung der Wohnung gleichzusetzen. Der Vermieter kann in diesem Fall entsprechende Instandsetzungsarbeiten vom Mieter verlangen.

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