Unbedenklichkeitsbescheinigung

Die Unbedenklichkeitsbescheinigung wird vom zuständigem Finanzamt ausgestellt, wenn der Käufer eines Grundstückes die fällige Grunderwerbsteur gezahlt hat. Die Bescheinigung ist meistens die Voraussetzung, damit der Käufer als Eigentümer in Grundbuch eingetragen wird.