Bei der Kappungsgrenze handelt es sich um eine gesetzliche Regelung, welche die maximale prozentuale Mieterhöhung innerhalb einer bestimmten Zeitperiode regelt. Demnach darf der Vermieter die Miete um maximal 20 Prozent innerhalb von 3 Jahren erhöhen. Die Kappungsgrenze ist in § 558 Abs. 3 BGB geregelt.

Bei Erhöhungen nach Absatz 1 darf sich die Miete innerhalb von drei Jahren, von Erhöhungen nach den §§ 559 bis 560 abgesehen, nicht um mehr als 20 vom Hundert erhöhen (Kappungsgrenze).

Dabei ist zu beachten, dass gewisse Faktoren nicht zur Kappungsgrenze fallen wie beispielsweise Mieterhöhungen aufgrund gerechtfertigter Modernisierungsmaßnahmen (§ 559 BGB) sowie Mieterhöhungen aufgrund Betriebskostenveränderungen (§ 560 BGB).

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