Sicherungsübereignung
Bei der Sicherungsübereignung wird vereinbart, das die zur Sicherung übergebene Sache nur bei der Nichterfüllung der Forderung verwertet wird.
Bei der Sicherungsübereignung wird vereinbart, das die zur Sicherung übergebene Sache nur bei der Nichterfüllung der Forderung verwertet wird.