Beurkundung
Sonntag, 18 Juli 2010
Bei Immobiliengeschäften gibt es zahlreiche Verfahrensbestandteile, die einer notariellen Beurkundung bedürfen, damit eine rechtliche Gültigkeit erreicht wird. Dazu zählen u.a. ein Grundstücksvertrag, Bauträgerverträge, Übertragung von Wohnungseigentum oder Erstellung eines Erbbaurechts.
Autor: Sebastian Herrmann

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