Die neue Regierungkoalition will den Kündigungsschutz für Mieter auf drei Monate kürzen. Sowohl Vermieter und auch Wohnungsgesellschaften sollen wie die Wohnungsmieter maximal mit einer Frist von drei Monaten kündigen dürfen. Das Mietrecht sieht bislang diese Kündigungsfrist für Wohnungsmieter vor, damit die berufliche Mobilität gewahrt bleibt.
Bis lang muss der Vermieter die Kündigungsfrist von 3, 6 und bis maximal 9 Monaten einhalten. Die Kündigungsfristen richten sich bisher nach der Mietdauer. Das Mietrecht wurde zuletzt im Jahr 2001 geändert.
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