Die Gemeinschaftsordnung enthält Bestimmungen, die das Verhältnis der Wohnungseigentümer untereinander regelt. Unter der Berücksichtigung der Besonderheit der jeweiligen Wohnanlage. So kann die Gemeinschaftsordnung Gebrauchsregeln zum Sondereigentum und dem gemeinschaftlichen Eigentum beinhalten. Des Weiteren kann in der Gemeinschaftsordnung das Stimmrecht in der Eigentümerversammlung festgelegt werden.
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