Verliert der Mieter einen zur Schließanlage gehörenden Schlüssel, muss er mit Schadensersatzforderungen des Vermieters rechnen.
Die Schadensersatzforderungen des Vermieters an den Mieter bezüglich eines Schlüsselverlustes können bei bestehender Missbrauchsgefahr auch die Kosten des Austauschs der Schließanlage umfassen. Voraussetzung für einen derartigen Schadensersatzanspruch ist aber, dass der Vermieter die Schließanlage tatsächlich ausgetauscht hat.
Im vorliegenden Fall hat der Mieter am Ende der Mietzeit dem Vermieter nur einen statt der ursprünglich erhaltenen zwei Wohnungsschlüssel zurückgegeben. Auch konnte der Mieter keine Angaben zum Verbleib des zweiten Schlüssels machen. Daraufhin forderte der Vermieter etwa 1.500 Euro Schadensersatz, um aus Sicherheitsgründen die gesamte Schließanlage auszutauschen. Der Bundesgerichtshof bestätigte zwar einen Schadensersatzanspruch des Vermieters, gab aber den Mietern Recht. Laut Richter kann erst dann ein Schaden vorliegen, wenn die Schließanlage auch tatsächlich ausgetauscht wird. Das sei hier aber bisher nicht der Fall.
Lukas Siebenkotten, Direktor des Deutschen Mieterbundes, stimmt dem Urteil der Richter zu. Laut Siebenkotten ist eine weitere Voraussetzung für einen Schadensersatzanspruch des Vermieters ein Verschulden des Mieters am Schlüsselverlust und eine tatsächlich bestehende Missbrauchsgefahr. Demnach müsse der Mieter zum Beispiel keinen Ersatz leisten, wenn ihm der Schlüssel gestohlen worden sei oder wenn der Schlüssel in einen Fluss gefallen sei. In diesen Fällen sei ein Missbrauch des Schlüssels ausgeschlossen. Vertragsklauseln, die einen Schadensersatzanspruch ohne Verschulden des Mieters begründeten, seien unwirksam.
Ähnliche Beiträge
- Kaution ist für Vermieter im laufenden Mietverhältnis tabu Die Kaution eines Mieters ist für den Vermieter unantastbar, solange der Mietvertrag läuft. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) nun entschieden.
Im vorliegenden Fall hatten Mieter 1.400 Euro auf ein Kautionskonto des Vermieters […]
- Unwirksame Klauseln in Mietverträgen Viele Mietverträge enthalten unwirksame Vertragsklauseln. Mieter sollten sich deshalb unbedingt über die Regelungen und Vereinbarungen in den Mietverträgen schlau machen.
Nach Angaben des Deutschen Mieterbundes (DMB) weisen 90 Prozent […]
- Bunte Wände sind beim Auszug nicht erlaubt Mieter, die beim Auszug ihre Wohnung mit bunten Wänden zurückgeben, müssen Schadensersatz zahlen.
Mieter, die zu Schönheitsreparaturen verpflichtet sind und beim Auszug renovieren, müssen die Wohnung in farblich neutralen Tönen […]
- Mietrecht: Mindesttemperatur Der Vermieter muss in den kalten Wintermonaten für eine Mindesttemperatur in der Wohnung sorgen. Wird diese nicht erreicht, so kann es zu Mietminderungen kommen.
Die Heizperiode findet in der Regel vom 1. Oktober bis 30. April statt. […]
- BGH-Urteil: Kündigungsrecht ausgeschlossen Wird ein Mietshaus verkauft, so tritt der Erwerber anstelle des Vermieters in alle Rechte und Pflichten aus dem Mietverhältnis ein.
Eine Vermieterin hatte ursprünglich mit dem Mieter bei Abschluss des Mietvertrages vereinbart, dass die […]
- Mietrecht: Rohr- und Abflussverstopfung Ist in einem Mietshaus ein Rohr bzw. Abfluss verstopft, so stellt der Aufwand der Schadenbeseitigung keine Betriebskosten dar.
Den Angaben des Deutschen Mieterbundes zufolge sind die Kosten zur Beseitigung einer Rohr- oder […]
- Mietrecht: Aufhebungsvertrag Für Mieter, die kurzfristig ihre Wohnung wechseln müssen, erweist sich eine dreimonatige Kündigungsfrist oftmals als Problem. Hierzu ist ein Mietaufhebungsvertrag empfehlenswert.
Muss ein Mieter von heute auf morgen in eine andere […]
- Mietrecht: Grillen Das Jahr hat uns endlich die ersten sonnigen Tage beschert und somit wurde auch die Grillsaison wieder eröffnet. Doch welche „Grillrechte“ haben Mieter eigentlich?
Mietern ist es grundsätzlich erlaubt, auf dem Balkon, der Terrasse oder […]
- Mietrecht: Besichtigungsrecht des Vermieters Dem Urteil eines Landesgerichts zufolge darf ein Vermieter seinem Mieter nicht einfach kündigen, wenn der ihm den Zutritt zu seiner Wohnung verweigert (Az 67 S 502/10).
Im vorliegenden Fall hatte ein Vermieter seinem Mieter gekündigt, […]
- Eigenbedarf bereits nach drei Jahren möglich Ist der Eigenbedarf bei Abschluss des Mietvertrages nicht vorhersehbar, so darf dem Mieter nach nur drei Jahren Mietzeit gekündigt werden.
Dem Mieter eines Einfamilienhauses wurde nach nur drei Jahren die Kündigung zwecks Eigenbedarfs […]
Hinterlasse einen Kommentar