Der Bundesgerichtshof (BGH) hat entschieden, dass der Mieter einer Wohnung den Anschluss an das Fernwärmenetz zu dulden hat. Denn so eine Maßnahme stellt eine Modernisierungsmaßnahme dar, die der Mieter gesetzlich zu dulden hat, weil es sich eine Maßnahme zur Energieeinsparung handelt. Und zwar unabhängig von einer tatsächlichen Verringerung des Endverbrauches von Energie. Würde aber eine unverhältnismäßig große finanzielle Belastung auf dem Mieter zu kommen und damit eine nicht vertretbare Härte, braucht der Mieter die Maßnahme nicht zu dulden. (Az.VIII ZR 275/05)

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