Mieter können statt der üblichen Kaution auch eine Wohnbürgschaft abschließen. Die Bürgschaft in Höhe der Mietkaution wird dabei von der Deutschen Kautionskasse übernommen.

Dieses Angebot klingt auf den ersten Blick interessant. Doch für wen ist eine Wohnbürgschaft geeignet, welche Vorteile und Nachteile gibt es und vor allem: Welche Kosten sind mit einer Wohnbürgschaft der Deutschen Kautionskasse verbunden?

Über die Wohnbürgschaft

Eine Wohnbürgschaft ist eine Versicherung, die eine anfallende Kautionssicherheit stellt und den Regelungen nach § 551 BGB entspricht. Der Anbieter der Wohnungsbürgschaft, in diesem Fall die Deutsche Kautionskasse, ist die Schnittstelle zwischen Mieter, Vermieter und Bürgschaftsgeber (Chartis Europe S.A.).

Akzeptanz beim Vermieter

Mieter, die eine Wohnbürgschaft in Betracht ziehen, sollten sich vorab bei dem Vermieter erkundigen, ob dieser eine Wohnbürgschaft akzeptiert. Grundsätzlich ist der Vermieter nicht dazu verpflichtet. Jedoch ist sein Einverständnis und seine Unterschrift erforderlich, damit eine Wohnbürgschaft bei der Deutschen Kautionskasse zustande kommt.

Vorraussetzungen einer Wohnbürgschaft für den Antragsteller (Mieter)

Der Antragsteller muss mindestens 18 Jahre alt sein. Weiter muss eine vorab erforderliche Bonitätsprüfung zu einem positiven Ergebnis führen. Dies erfolgt in der Regel mittels einer SCHUFA-Abfrage. Schließlich muss die Kautionshöhe noch über 300,- Euro liegen.  (Da die Kaution in der Regel drei Netto-Monatsmieten entspricht sollte dies also ein fast zu vernachlässigender Punkt sein.)

Jährliche Kosten einer Wohnbürgschaft

Bei Vertragsabschluss wird eine Servicepauschale in Höhe von 50,- Euro erhoben. Hinzu kommt eine jährliche Prämie in Höhe von 5 Prozent der Kautionssumme und ab dem zweiten Jahr eine Servicepauschale in Höhe von 10,- Euro.

Vorteile und Nachteile

Ein Vorteil der Wohnbürgschaft ist, dass der Antragsteller kein Geld für die Kaution braucht. Dies kann beispielsweise auch bei einem Umzug vorteilhaft sein, wenn die Kaution der neuen Wohnung zu leisten ist, jedoch die Kaution der bestehenden Wohnung noch nicht ausbezahlt wurde. Barmittel können auf diese Weise anderweitig verwendet werden. Das schafft finanziellen Freiraum, besonders in Zeiten einer angespannten Wirtschaftslage.

Die Kautionskasse steht grundsätzlich jedem Kunden offen, ganz gleich bei welchem Kreditinstitut der Antragsteller Kunde ist. Und der Vermieter erhält gratis eine Bonitätsauskunft des zukünftigen Mieters.

Die jährlich anfallenden Kosten sind jedoch ein Nachteil der Wohnbürgschaft.

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