Eine Strafanzeige von einem Mieter gegen seinen Vermieter wegen Betrugs, kann zur Kündigung führen, wenn das Verfahren mangels hinreichend Tatbestand eingestellt wird.

Der Vermieter kann dann den Mieter kündigen, da ein ordentlicher Kündigungsgrund vorliegt. Dem ist es nicht mehr zuzumuten, den Mietvertrag weiter fortzuführen.

(Amtsgericht Gummersbach, Az.: 10 C 172/09, Urteil vom 12.07.2010)

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