Der Bundesgerichtshof erlaubt, dass Vermieter Gitarrenunterricht in der Mietwohnung verbieten können und dem Mieter deswegen sogar kündigen dürfen.

Laut Bundesgerichtshof dürfen Vermieter den Gitarrenunterricht verbieten, wenn es zu Lärmstörungen und Streit im Haus kommt. Der Vermieter kann dem störenden Mieter sogar kündigen (BGH VIII ZR 213/12).

Folgender Fall lag vor: Ein Gitarrenlehrer wollte nach dem Tod seiner Mutter das Mietverhältnis fortsetzen. Der Vermieter kündigte dem Lehrer allerdings mit der Begründung, der Gitarrenunterricht sei über Jahre hinweg ohne seine Erlaubnis erfolgt. Aufgrund des verursachten Lärms sei es zu Streitigkeiten mit Mitmietern gekommen, die den Hausfrieden beeinträchtigt hätten.

Den Richtern zufolge müssen Vermieter ohne eine ausdrückliche Vereinbarung nicht dulden, dass in einer Mietwohnung berufliche Aktivitäten ausgeübt werden. Im Einzelfall könnte der Vermieter eine Erlaubnis zur beruflichen Nutzung der Wohnung erteilen, doch nur unter der Voraussetzung, dass es keine negativen Einwirkungen auf die Mitmieter gebe. Das sei bei einem Gitarrenunterricht an drei Werktagen für etwa 12 Schüler allerdings nicht der Fall, so das Gericht.

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