Das Landgericht Karlsruhe hat die Deutsche Bausparkasse Badenia zur Zahlung eines Schadenersatzes verurteilt. Da die Bausparkasse Verletzungen hinsichtlich der Aufklärungspflichten begangen hatte. Ein Ehepaar hatte geklagt, das eine Eigentumswohnung in einem Objekt in Oschersleben erworben hatte und von der Badenia finanziert wurde. Das Gericht befand, dass das Ehepaar über die wirklich erzielbare Miete und damit dem Wert der Wohnung getäuscht wurde. Die Badenia hatte mit den Vermittlern eng zusammengearbeitet. Die Käufer haben nun einen Anspruch auf vollständige Rückabwicklung aller Verträge.
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