Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) hat die Kürzung für die ersten 20 Kilometer bei der Pendlerpauschale für verfassungswidrig erklärt. Die Millionen Berufspendler können ab 2007 wieder Werbungskosten oder Betriebsausgaben absetzen. Die alte Pendlerpauschale muss rückwirkend auf den 1. Januar 2007 neu geregelt werden. Bis zu diesem Datum gilt die alte Pendlerpauschale weiter, die es die Jahre vor 2007 gegeben hat.

Ausdrücklich weist das BVerG daraufhin, dass der Gesetzgeber nicht verpflichtet ist, die alte Entfernungspauschale in ihrer ursprünglichen Form wieder anzuwenden.

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