Vermietung an Touristen sind nicht automatisch ein Wohnungsmangel. Mieter können eine Mietminderung aber bei konkreten Wohnwertbeeinträchtigungen beanspruchen.
Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass die Vermietung einer Mietwohnung an Touristen nicht automatisch ein Wohnungsmangel ist. Allerdings dürfen die Nachbarn bei konkreten Wohnwertbeeinträchtigungen die Miete kürzen. Lukas Siebenkotten, Direktor des Deutschen Mieterbundes (DMB), sagte dazu, dass es wichtig sei, dass die Richter nicht an den überspannten Anforderungen beispielsweise der Vorinstanz festhalten und nicht eine übertrieben detaillierte Mängelbeschreibung fordern.
Mieter hatten die Miete um 20 Prozent gemindert, weil der Vermieter in ihrem Haus einige Wohnungen als Ferienwohnungen an Touristen vermietete. Nach Angaben der Mieter begangen die Feriengäste erhebliche Lärm- und Schmutzbelästigungen. Demnach haben die überwiegend jungen Touristen in den Appartements vorfeierten und dann das Haus verlassen, um spät nachts oder am frühen Morgen zurückzukehren. Außerdem klingelten die Feriengäste regelmäßig nachts und am Wochenende. Hinzu kommt, dass die Müllcontainer oft überfüllt waren und der Müll im Treppenhaus abgestellt wurde.
Das Landgericht sprach den Mietern das Recht zur Mietminderung ab, weil die Mieter die Gebrauchsbeeinträchtigungen in ihrem Mietshaus nicht ausreichend dargelegt hätten.
Nun entschied der Bundesgerichtshof allerdings, dass der Mieter nicht das Maß der Gebrauchsbeeinträchtigung oder einen bestimmten Minderungsbetrag angeben müsse. Bei wiederkehrenden Beeinträchtigungen durch Lärm und Schmutz reiche eine Beschreibung aus, welche Art der Beeinträchtigung besteht, wie zum Beispiel Partygeräusche, Musik usw., und zu welchen Tageszeiten, über welche Zeitdauer und in welcher Lautstärke diese ungefähr auftreten.
Siebenkotten empfindet das Urteil als Recht und äußert sich dazu: „Das Recht zur Mietminderung besteht. Der Bundesgerichtshof hat klargemacht, dass es nicht durch die Hintertür eingeschränkt werden darf, zum Beispiel dadurch, dass man von Mietern Mängelbeschreibungen und Nachweise verlangt, die diese in der Praxis gar nicht erfüllen können.“
Ähnliche Beiträge
- Warmwasser: Mindesttemperatur ist Pflicht Die Warmwasserversorgung muss das ganze Jahr, rund um die Uhr, gewährleistet sein. Auch eine Mindesttemperatur ist dabei Pflicht.
Der Vermieter ist dazu verpflichtet, die zentrale Warmwasserversorgung des Mietshauses das ganze Jahr, 24 […]
- Vorkaufsrecht für Mieter entfällt, wenn Käufer Wohneigentum bilden Wird eine Wohnung in eine Eigentumswohnung umgewandelt und anschließend verkauft, so hat der Mieter das gesetzliche Vorkaufsrecht.
Mieter, deren Wohnung in eine Eigentumswohnung umgewandelt wird, haben die Möglichkeit, in den zwischen […]
- Mietrecht: falsche Wohnungsgröße Oftmals stimmen die im Mietvertrag genannten Quadratmeterzahlen nicht mit der tatsächlichen Wohnungsgröße überein. Die daraus resultierenden Rechte des Mieters hängen vom Ausmaß der Flächenabweichung ab.
Nach Schätzungen des Deutschen […]
- Kündigungen wegen unberechtigter Mietminderungen Der Bundesgerichtshof höhlt Mietminderungsrechte aus. Demzufolge können Kündigungen aufgrund unberechtigter Mietminderungen durchgeführt werden.
Die Mieter eines Einfamilienhauses in Bayern hatten die Miete wegen Schimmel und […]
- Altengerechte Wohnungen: Mangelware in Deutschland Die Zahl der über 80-jährigen wird in den nächsten Jahren deutlich steigen. Altengerechte Wohnungen sind heute allerdings schon Mangelware in Deutschland.
Nach Angaben des Statistischen Bundesamtes wird die Zahl der über 80-jährigen in […]
- BGH: Verjährung ab Wohnungsübergabe Die Schadensersatzansprüche des Vermieters beginnen ab der ordnungsgemäßen Übergabe der Wohnung. Die Verjährung beträgt 6 Monate, so dass der Vermieter innerhalb dieses Zeitraums etwaige Ansprüche stellen muss.
(Bundesgerichtshof […]
- 30 Prozent der jährlichen Mieterhöhungen fehlerhaft Fast ein Drittel der jährlich rund zwei Millionen Mieterhöhungen in Deutschland sind fehlerhaft oder zu hoch. Zu diesem Schluss kam der Deutsche Mieterbund im Zuge der Neuauflage der Broschüre "Mieterhöhung".
70.000 Mal pro Jahr führen […]
- Schadensbeseitigung bei Modernisierungsmaßnahmen Renovierungsarbeiten, die infolge von Modernisierungsmaßnahmen erforderlich werden, können vom Vermieter zu den Modernisierungskosten zugerechnet und damit auf eine Mieterhöhung umgelegt werden.
Das Bundesgerichtshof entschied jetzt, […]
- Wohnungsmängel, Mietminderungen und Reparaturen In Bezug auf Wohnungsmängel, Mietminderungen und Reparaturen kennen viele Mieter ihre Rechte nicht und verzichten auf Reklamationen, zahlen weiterhin die volle Miete oder gehen die Reparaturen eigenständig an.
Kann ein Mieter seine […]
- Keine Mietminderung bei hohen Heizkosten Bei hohen Heizkosten liegt kein Mietminderungsgrund vor, auch dann wenn aufgrund der Beschaffenheit der Wohnung hohe Heizkosten anfallen, liegt kein Mangel vor, der zur Minderung führen kann.
Nach der Auffassung des Oberlandesgerichts […]
Hinterlasse einen Kommentar