Die Bundesnetzagentur versucht aktuell Druck auf einige Gasnetzbetreiber auszuüben und hat ein entsprechendes Vefahren eingeleitet. Ziel der Netzagentur ist ein größerer Wettbewerb auf dem Gasmarkt. Die Gasnetzbetreiber stehen in Verdacht, dass sie gegen Vorgaben zu einfacheren Netzstrukturen verstoßen beziehungsweise diese Vorgaben missachten.
Die Netzagentur verlangt von den Gasnetzbetreibern, dass diese die aktuell aus fünf für Gas mit niedrigem Brennwert bestehenden Marktgebiete zu nur noch zwei Marktgebieten zusammenzulegen. Dies hätte zum 1. Oktober 2008 geschehen sollen.
Da die Gasnetzbetreiber nun offensichtlich diese Vorgaben nicht erfüllen (wollen) wird dies nicht ohne Konsequenzen für die Gasnetzbetreiber bleiben. Als Ergebnis des eingeleiteten Verfahrens droht den Netzbetreibern eine behördliche Marktgebiets- Festlegung durch die Netzagentur.
In der Zwischenzeit bleibt den privaten Haushalten nichts anderes übrig als auf mehr Wettbewerb und günstigere Preise auf dem Gasmarkt zu hoffen. Oder man wechselt den aktuellen Gasanbieter, wenn sich bei einem Gasvergleich herausstellt, dass man mit einem anderen Gasanbieter die Gasrechnung senken kann.
Ähnliche Beiträge
- Gasvergleich Ein Gasvergleich und der anschließende Wechsel des Gasanbieters kann bei vielen Haushalten einige hundert Euro Einsparpotential bedeuten. Vielleicht auch bei Ihnen? Doch sollten beim Gasvergleich eine möglichst große Zahl an Anbietern und […]
- Wechseln des Stromanbieters zukünftig schneller möglich Verbrauchern soll es künftig möglich sein, ihren Strom- und Gasanbieter schneller zu wechseln. Die Bundesnetzagentur in Bonn teilte mit, dass ein Wechsel des Lieferanten demnach höchstens noch drei Wochen dauern dürfe. Der Präsident der […]
- Langfristige Gaslieferverträge sind unzulässig Der Bundesgerichtshof (BGH) hat entschieden, dass langfristige Verträge über Gaslieferungen, mit denen praktisch der gesamte Gasbedarf des Kunden abgedeckt wird, gegen den Wettbewerb verstoßen und damit unzulässig sind. Das Urteil […]
- BGH: Gaspreise dürfen kontrolliert werden Der Bundesgerichtshof (BGH) hat entschieden, dass die Landeskartellbehörden die Gaspreise kontrollieren dürfen. Die Gaspreise dürfen aufgrund des fehlenden Wettbewerbs kontrolliert werden. Der BGH begründet seine Entscheidung damit, dass […]
- Immobilienmesse: BauMesse NRW 2010 Die Immobilienmesse Bau NRW findet vom 26.-28.03.2010 in Dortmund statt. Die Baumesse NRW ist an den drei Veranstaltungstagen von 10-18.00 Uhr geöffnet.
Die Tageskarte kostet Euro 6,00. Die ermäßigte Tageskarte kostet Euro 4,00. Bei […]
- Dampfsperre Eine Dampfsperre soll die Wärmedämmung vor Feuchtigkeit schützen und wird deshalb vor der Wärmedämmung angebracht.
Sollte keine Dampfsperre angebracht werden, so würde die Luftfeuchtigkeit im Haus die Dämmwirkung der Wärmedämmung mindern.
- Abgeschlossenheit Als abgeschlossen gilt eine Wohnung, wenn sie baulich durch Decken und Wände von anderen Wohnungen und Räumen getrennt ist und einen eigenen Zugang von außen hat und mindestens eine Küche/Kochnische sowie ein Bad und WC enthält.
- Uni Credit Bank will eigene Kapitalquote steigern Die aus Mailand stammende Uni Credit Bank will einen Teil ihres Immobilienportfolios in einen Immobilienfonds ausgliedern. Dadurch soll die Kapitalquote gesteigert werden.
- Schönheitsreparaturen: Unwirksame Farbwahlklausel bei Innenanstrich von Türen und Fenster Der Bundesgerichtshof (BGH) hat in der Rechtssprechung zu Farbwahlklauseln im Zusamenhang mit Schönheitsreparaturen entschieden, dass Mieter durch eine in einem Wohnraummietvertrag enthaltene Farbvorgabe für den Innenanstrich der Türen […]
- Blockhaus Ein Blockhaus ist ein Holzhaus, das entweder aus Viekantbohlen oder Rundbohlen gebaut wird. Ein Blockhaus sorgt für ein wohlfühlendes Wohnklima und ist gut geeignet für Asthmatiker und Allergiker.
Hinterlasse einen Kommentar