Eine Kommanditgesellschaft (KG) oder Offene Handelsgesellschaft (OHG) kann keine Kündigung des Mietverhältnisses wegen Eigenbedarf aussprechen.

Da weder eine KG oder OHG und auch nicht für ihre Gesellschafter Wohnraum an einem in ihrem Eigentum stehenden Objekt geltend machen kann.

(Landesgericht Hamburg, Az.: 311 S 128/08, vom 07.08.2009)

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