Wohnungseigentum soll komplett von der Erbschaftsteuer befreit werden, wenn es selbst genutzt wurde und der Ehepartner oder die Kinder weiter im Haus wohnen. Der Wert des Wohneigentums spielt dabei keine Rolle. Bei Kindern gibt es aber eine Auflage, die Wohnung darf nicht größer als 200 Quadratmeter sein. Eine Wertgrenze nach oben gibt es nicht. Des Weiteren gibt es Vermögens- und Freibeträge pro Erwachsenem von 500.000 Euro und je Kind 400.000 Euro.
Bei Firmenerben soll die Erbschaftsteuer komplett entfallen, wenn der Betrieb 10 Jahre lang weitergeführt wird. Dafür soll es aber strenge Auflagen geben. Die Lohnsumme muss in den 10 Jahren jedes Jahr im Durchschnitt die volle bisherige Lohnsumme betragen. Nach 10 Jahren soll dann eine Quote von 1000 Prozent erreicht sein. Privatvermögen darf nur bis 10 Prozent dem Betriebsvermögen zugerechnet werden. 15 Prozent des Betriebsvermögens muss versteuert werden, wenn der Firmenerbe den Betrieb 7 Jahre weiterführt und eine bestimmte Lohnsumme einhält. Bei 7 Jahren gilt eine Quote von 650 Prozent.
Der Zeitpunkt, wann die Erbschaftsteuerreform verabschiedet wird, ist noch offen.
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