Eine Begrenzung der Wiedervermietungsmieten ist aufgrund ansteigender Mieten in den Großstädten und Ballungsräumen dringend erforderlich. Nun will die Regierung diesbezüglich endlich Maßnahmen ergreifen.
Derzeit gibt es klare mietrechtliche Vorschriften, die für bestehende Mietverhältnisse regeln, wann, wie und wie oft die Miete erhöht werden darf. Allerdings existieren bei Abschluss eines Mietvertrages derartige Regelungen nicht. Der Vermieter ist sozusagen völlig frei bei der Festsetzung der Miete. Folge ist, dass in Großstädten, Ballungsräumen und Universitätsstädten die Wiedervermietungsmieten 30 und 40 Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen.
Zeitungsberichten zufolge will nun auch Bundeskanzlerin Angela Merkel Neu- bzw. Wiedervermietungsmieten deckeln. Demzufolge wollen CDU, SPD, Grüne und Linke die Wiedervermietungsmieten begrenzen.
Auch der Deutsche Mieterbund begrüßt diese Maßnahme und fordert, dass die Wiedervermietungsmiete höchstens 10 Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen darf.
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