Oftmals stimmen die im Mietvertrag genannten Quadratmeterzahlen nicht mit der tatsächlichen Wohnungsgröße überein. Die daraus resultierenden Rechte des Mieters hängen vom Ausmaß der Flächenabweichung ab.
Nach Schätzungen des Deutschen Mieterbundes (DMB) stimmt bei etwa zwei Dritteln aller Wohnungen das im Mietvertrag angegebene Flächenmaß nicht mit der tatsächlichen Wohnungsgröße überein. Ob Mieter in diesen Fällen kündigen dürfen, Ansprüche auf Mietminderung oder Rückzahlung hat, hängt von der Höhe der Abweichung ab.
Der Mieter hat das Recht, fristlos zu kündigen, wenn die Wohnung tatsächlich mehr als 10 Prozent kleiner ist, als im Mietvertrag angegeben. Zudem kann er zu viel gezahlte Miete zurückfordern (BGH VIII ZR 142/08). Dabei ist es unerheblich, ob im Mietvertrag die Wohnungsgröße exakt angeben oder eine Ca.-Fläche angegeben wird (BGH VIII ZR 144/09). Der Umfang der Mietminderung oder des Rückzahlungsanspruchs richtet sich nach dem Ausmaß der Flächenabweichung. Wenn die Wohnung tatsächlich 15 Prozent kleiner ist, kann die Miete um 15 Prozent gekürzt werden. Ist die Wohnung 20 Prozent kleiner, kann der Mieter auch 20 Prozent zurückfordern. Allerdings hat der Mieter keine Ansprüche, wenn die Wohnung tatsächlich nur genau 10 Prozent oder kleiner ist, als im Mietvertrag angegeben.
Ist im Mietvertrag festgelegt, dass die Angabe der Quadratmeterzahl „unverbindlich“ ist, hat der Mieter keine Rechte, selbst wenn die Flächenabweichung mehr als 20 Prozent beträgt (BGH VIII ZR 306/09).
Ähnliche Beiträge
- Mietrecht: Wohnungsgröße Die Größe der Wohnfläche ist ein entscheidender Faktor bei der Berechnung des Mietzinses. Je größer die Wohnung ist, desto höher fällt auch die zu zahlende Miete aus.
Grundsätzlich ist die Wohnungsgröße entscheidend, die im Mietvertrag […]
- Mietvertrag: Urteile zur Kündigung Der Bundesgerichtshof (BGH) hat zwei Urteile zur Kündigung von Mietverträgen getroffen. In dem ersten Urteil war eine Mieterin in 2005 nach 9 Monaten wieder aus ihrer angemieteten Wohnung ausgezogen. Die Mieterin hatte die Kündigung […]
- Mietrecht: Kellernutzung Mieter haben nur dann Anspruch auf einen eigenen Kellerraum, wenn dies im Mietvertrag vereinbart ist.
In Mehrfamilienhäusern gibt es meistens Kellerräume, die zum Beispiel als Gemeinschaftsräume, Waschküche oder Fahrradkeller genutzt […]
- Bunte Wände sind beim Auszug nicht erlaubt Mieter, die beim Auszug ihre Wohnung mit bunten Wänden zurückgeben, müssen Schadensersatz zahlen.
Mieter, die zu Schönheitsreparaturen verpflichtet sind und beim Auszug renovieren, müssen die Wohnung in farblich neutralen Tönen […]
- Eigenbedarf bereits nach drei Jahren möglich Ist der Eigenbedarf bei Abschluss des Mietvertrages nicht vorhersehbar, so darf dem Mieter nach nur drei Jahren Mietzeit gekündigt werden.
Dem Mieter eines Einfamilienhauses wurde nach nur drei Jahren die Kündigung zwecks Eigenbedarfs […]
- Mietrecht: Maklerprovision Eine Maklerprovision darf höchstens zwei Monatsmieten betragen, ohne Nebenkostenvorauszahlung, plus Mehrwertsteuer. Allerdings gibt es Regelungen dafür, wann ein Makler bezahlt werden muss.
Ein Makler darf für die erfolgreiche […]
- Kündigungen wegen unberechtigter Mietminderungen Der Bundesgerichtshof höhlt Mietminderungsrechte aus. Demzufolge können Kündigungen aufgrund unberechtigter Mietminderungen durchgeführt werden.
Die Mieter eines Einfamilienhauses in Bayern hatten die Miete wegen Schimmel und […]
- BGH-Urteil: Vermieter darf wegen irrtümlicher Mietminderung kündigen Wenn Mieter ihre Miete irrtümlich eigenständig mindern, kann ihnen vom Vermieter gekündigt werden. Dies entschied der Bundesgerichtshof in Karlsruhe.
Bei Streitigkeiten zwischen Mieter und Vermieter, bei denen es darum geht, wer an […]
- Vertragsfortsetzung kann schon in der Kündigung widersprochen werden Ein Vermieter kann schon in der Kündigung einer Vertragsfortsetzung widersprechen, dadurch kann ein Mieter nicht mehr die Fortsetzung des Mietvertrag Verhältnisses durch die Nutzung der Wohnräume erwirken.
Untersagt ein Vermieter im […]
- Unverbindliche Angabe bei Wohnflächen, keine Mietminderung Ist im Mietvertrag festgelegt, das die angegebene Wohnfläche nicht verbindlich ist, so kann ein Mieter keine Mietminderung durchführen.
Im verhandelten Fall vor dem Bundesgerichtshof hatte der Vermieter neben der ca. 54,78 m² Angabe […]
Hinterlasse einen Kommentar